Nebeneinkünfte von Abgeordneten Wann muss was offengelegt werden?
Grünen-Chefin Baerbock hat der Bundestagsverwaltung verspätet Sonderzahlungen von 25.220 Euro gemeldet. So etwas räumte nun auch Ex-Parteichef Özdemir ein. Wie sind die Regeln für solche Fälle?
Bundestagsabgeordnete dürfen nebenher etwas verdienen, aber sie müssen das offenlegen. Bisher allerdings nur in Stufen, und erst ab einer Höhe von 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr. Dann wird unter ihrem Namen auf der Homepage des Bundestags genau angegeben, in welchen Stufen sie dazuverdient haben: von Stufe 1 (bis 3500 Euro) bis hin zu Stufe 10 (mehr als 250.000 Euro).
Auch wer in Unternehmen eine Funktion ausübt oder in Vereinen und Stiftungen - auch ehrenamtlich - muss das anzeigen. Genauso gilt es - wie im Falle von Annalena Baerbock - wenn die eigene Partei jemandem etwas als Sonderzahlung zukommen lässt. Auch das muss in den entsprechenden Stufen öffentlich gemacht werden, und zwar innerhalb von drei Monaten.
Nach Grünen-Chefin Baerbock hat auch Ex-Parteichef Cem Özdemir dem Bundestag Sonderzahlungen nachgemeldet. Özdemir habe im Mai Weihnachtsgeld für die Jahre 2014 bis 2017 in Höhe von insgesamt 20.580 Euro nachgemeldet, nachdem ihm und seinen Mitarbeitern aufgefallen sei, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt sei, teilte sein Büro mit. Er sei dazu nicht von der Bundestagsverwaltung aufgefordert worden.
"Die Sonderzahlungen hat er, wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle, in seinem Job als Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen erhalten und selbstverständlich ordnungsgemäß versteuert", teilte sein Büro mit. "Darüber hinaus hat es keine weiteren Sonderzahlungen durch die Partei gegeben." Der 55-Jährige war von 2008 bis 2018 Parteichef der Grünen.
Die Regierungskoalition ist gemeinsam mit Grünen und Linken allerdings gerade dabei, diese Regeln zu verschärfen. Auslöser war die Masken- und Lobbyismusaffäre, in der einige Unionsabgeordnete massiv dazuverdient hatten.
Beträge sollen künftig genau angegeben werden müssen
Ein Gesetzentwurf ist bereits in erster Lesung durch den Bundestag gegangen. Demnach sollen künftig auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften öffentlich gemacht werden müssen. Und zwar beitragsgenau - auf Euro und Cent. Neu soll das ab 1000 Euro im Monat gelten und ab 3000 Euro im Jahr.
Für Unternehmensbeteiligungen gilt auch eine neue Grenze: Statt erst bei 25 Prozent müssen dann schon ab fünf Prozent die Karten offengelegt werden. Allerdings ist dieses Gesetz noch nicht in Kraft.
CSU-Abgeordnete verdienen am meisten
Die meisten Bundestagsabgeordneten haben keine Nebeneinkünfte. Rund ein Viertel aber schon, meist aus Vorträgen oder Aufsichtsratsposten. An der Spitze liegen dabei - was die Gesamtsummen angehen - die Vertreter der CDU, wo rund ein Drittel meldepflichtige Nebeneinkünfte erzielt. Zusammengerechnet bekommen sie laut abgeordnetenwatch.de 8,7 Millionen Euro.
Pro Kopf verdienen CSU-Abgeordnete im Schnitt am meisten dazu, gefolgt von ihren FDP-Kolleginnen und Kollegen. Die geringste Summe an Nebeneinkünften haben die Grünen.