Gesetzentwurf Sonderurlaub nach Geburt des Kindes
Zwei Wochen bezahlte Freistellung nach der Geburt des Kindes - das soll für den zweiten Elternteil künftig möglich sein. Familienministerin Paus hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus will mit dem sogenannten Familienstartzeitgesetz eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit stärken. Der Partner oder die Partnerin der Mutter soll künftig zwei Wochen nach der Geburt freigestellt werden.
In dem Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegt, heißt es: "Mit der Geburt des Kindes und dem Beginn der Elternzeit stellen Paare zentrale Weichen für ihre Aufgabenteilung bei Familien- und Erwerbsarbeit. Da diese Aufteilung bei fast allen Familien für lange Zeit beibehalten wird, hat die Entscheidung große Tragweite (…)."
Demnach plant die Familienministerin mit dem Gesetz rechtliche Rahmenbedingungen an ein Familienbild anzupassen, das sich gesellschaftlich gewandelt habe. Sie will so Eltern langfristig eine partnerschaftliche Aufgabenteilung ermöglichen.
Angestellte bekommen freie bezahlte Tage
Zehn Arbeitstage sollen angestellte Partnerinnen oder Partner der Mutter künftig nach der Geburt freigestellt werden. Die Partnerfreistellung gilt auch für Alleinerziehende. Sie erhalten die Möglichkeit, statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld zu benennen.
Die Kosten hierfür sollen laut dem Gesetzentwurf nicht die Arbeitgeber tragen, sondern werden durch ein Umlageverfahren finanziert. Es ist das gleiche Verfahren, das bislang für die Mutterschaftsleistungen gilt. Dabei zahlen Arbeitgeber eine Umlage und bekommen dann die zu zahlenden Mutterschaftsbezüge von der Krankenkasse erstattet.
Paus will vor allem ärmere Familien stärken
Besonders ärmere Familien könnten von der bezahlten Freistellung profitieren, heißt es aus dem Familienministerium. Denn Eltern mit wenig finanziellen Mitteln hätten oft körperlich anstrengende Berufe, Schichtdienst oder lange Arbeitswege. Zumindest der Start in die Familienzeit könne durch zehn freie bezahlte Tage erleichtert werden.
Zeitgleich mit der Partnerfreistellung nach der Geburt soll die Änderung des Mutterschutzgesetzes auch Eltern von Frühchen stärker berücksichtigen. Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, sollen künftig einen weiteren Monat Basiselterngeld erhalten. Damit sollen Familien besser unterstützt werden, die einen höheren Bedarf für Pflege und Erziehung benötigen.
Im Koalitionsvertrag hat die Regierung festgehalten, einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub nach der Geburt zu ermöglichen. Mit dem Vorhaben setzt die Ampel eine Richtlinie der EU um. Der Gesetzesentwurf des Familienministeriums findet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Anmerkung der Redaktion: In dem Text wurden die Formulierungen "entbindende Person" und "gebärende Personen" durch "Mutter" ersetzt, da sie zu Missverständnissen geführt haben. Zudem wurde die Formulierung "Arbeitgebende" durch "Arbeitgeber" ersetzt.