Bundestagswahl in Berlin Verfassungsgericht prüft Umfang von Wahlwiederholung
Bei der vergangenen Bundestagswahl ist in Berlin einiges schief gegangen. Nun prüft das Bundesverfassungsgericht, in wie vielen Wahlbezirken der Hauptstadt die Wahl wiederholt werden muss.
Noch immer beschäftigt die chaotische Berliner Wahl vom September 2021 das oberste deutsche Gericht. Das hat damit zu tun, dass die Menschen in Berlin gleichzeitig über drei verschiedene politische Ebenen abzustimmen hatten - zum einen waren Vertreter für die Berliner Bezirke zu wählen, zum anderen für das Berliner Abgeordnetenhaus, also das Landesparlament. Und als drittes auch noch für den Bundestag.
Nicht in ganz Berlin neu wählen?
Die Wahl für die Bezirke und das Berliner Abgeordnetenhaus wurden wegen des Chaos im September 2021 wiederholt. Das Bundesverfassungsgericht hielt sich nach Beschwerden heraus, weil es grundsätzlich nur um Landesfragen ginge. Und so wurde am 12. Februar dieses Jahres tatsächlich neu gewählt.
Damit war aber nicht geklärt, ob auch die Wahl für den Bundestag noch mal wiederholt werden muss. Für diese dritte Ebene hatte der Bundestag nach Beschwerden bestimmt, dass nicht in ganz Berlin alle noch einmal zu Wahl müssen - sondern nur Wählerinnen und Wähler in einigen hundert Wahlbezirken. Erneut wählen sollen die Menschen nur dort, wo wirklich Fehler nachgewiesen wurden, wo etwa die Stimmabgabe bei der ursprünglichen Wahl unterbrochen worden war, wo Wahllokale nach 18.30 Uhr noch offen waren oder wo wegen fehlender oder falscher Wahlzettel gar nicht gültig abgestimmt werden konnte.
Die CDU hat sich an das Gericht gewandt
In wie vielen der über zweitausend Berliner Wahlbezirke erneut zur Bundestagswahl aufgerufen wird, ist derzeit aber noch unklar. Die Unionsfraktion hat sich deswegen an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
Patrick Schnieder, Bundestagsabgeordneter der CDU, sagt, nur in einigen hundert Bezirken nachzuwählen, reiche nicht: "Wir sind der Auffassung, damit kann man verloren gegangenes Vertrauen in diese Wahl nicht im Ansatz wieder herstellen." Aus Sicht der Unionsfraktion muss wegen der vielen Fehler in mehr als tausend, also gut der Hälfte der Wahlbezirke neu gewählt werden.
Erneute Wahl ändert möglicherweise nicht viel
Die SPD findet, das sei zu viel. "Wir müssen auch sehen, dass die Menschen, die ihre Stimme abgegeben haben, darauf vertrauen dürfen, dass diese Stimmabgabe nicht vorschnell aufgehoben wird durch eine Wiederholungswahl", sagt der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Deswegen beschränke man sich auf die Wahlbezirke, wo Fehler festgestellt wurden.
Dabei sind sich beide Seiten einig, dass die Neuwahl, egal in welchem Umfang, möglicherweise nicht viel ändert. "Die Zusammensetzung des Bundestages wird sich nicht wesentlich ändern", sagt Fechner. "Es kann allenfalls sein, dass durch eine niedrige Wahlbeteiligung Berlin weniger Abgeordnete bekommt. Das würde dann aber alle Parteien treffen."
Die Karlsruher Richterinnen und Richter werden in der mündlichen Verhandlung heute vermutlich darüber diskutieren, welche Maßstäbe für eine Wahlwiederholung gelten, wann sie in welchem Umfang stattfinden muss. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.