Betrugsverdacht Bundestag hebt Immunität von AfD-Abgeordnetem auf
Wegen des Vorwurfs, unrechtmäßig Corona-Hilfen beantragt zu haben, wird gegen Kay-Uwe Ziegler ermittelt. Deshalb hat der Bundestag nun die Immunität des AfD-Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt aufgehoben.
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler aufgehoben. Gegen Ziegler läuft ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit als Geschäftsführer eines Textilunternehmens, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau der Nachrichtenagentur dpa sagte.
Ziegler hält Vorwürfe für absurd
Der Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt selbst erklärte schriftlich, die Ermittlungen gegen ihn würden damit begründet, dass er im März 2020 als Geschäftsführer Corona-Soforthilfen in Höhe von 12.096 Euro unberechtigt beantragt und erhalten haben soll. Anfang August 2021 seien einschließlich Zinsen und Kosten 12.845,30 Euro zurückgezahlt worden.
"Der Vorwurf strafrechtlich relevanter Handlungen ist absurd", erklärte Ziegler. Wie er dem MDR mitteilte, habe er die Hilfen beantragt, um Miet- und Energiekosten seiner drei Läden decken zu können. Zu diesem Zeitpunkt waren die Läden bereits seit einigen Tagen durch landesweite Anordnung Corona-bedingt geschlossen. Der Vorwurf lautet, das Unternehmen sei auch ohne Corona-Notlage kaum überlebensfähig gewesen, weshalb Ziegler kein Geld hätte erhalten dürfen.
2021 direkt für Wahlkreis Anhalt gewählt
Der 58 Jahre alte Textilkaufmann aus Bitterfeld-Wolfen war bei der Bundestagswahl im September 2021 direkt gewählt worden. Er hatte den Wahlkreis Anhalt gewonnen. Ziegler ist nach eigenen Angaben seit 2016 Mitglied der AfD.
Laut MDR sei ihm Ende 2021 bekanntgemacht worden, dass Ermittlungen gegen ihn laufen. Ein später angesetzter Gerichtstermin sei jedoch in diesem Jahr wieder abgesagt worden. Laut Staatsanwaltschaft habe das an Zieglers Mandat gelegen - dem Gericht sei zuvor nicht bekannt gewesen, dass Ziegler mittlerweile im Bundestag saß und Immunität genoss.