60 Milliarden Euro Nachtragshaushalt passiert Bundesrat
Der Nachtragshaushalt des Bundes ist unter Dach und Fach: Auch der Bundesrat billigte die Umschichtung von 60 Milliarden Euro für den Energie- und Klimafonds. Die Union will in den kommenden dagegen Tagen klagen.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für den Nachtragshaushalt 2021 mit seiner Milliarden-Umschichtung gegeben. Keines der Länder rief den Vermittlungsausschuss an, eine formale Zustimmung des Bundesrats zum Bundeshaushalt ist nicht nötig.
Finanzminister Christian Lindner kann damit den Energie- und Klimafonds (EKF) um 60 Milliarden Euro aufstocken. Er greift dabei auf nicht benötigte Kreditermächtigungen zurück, die ansonsten verfallen wären. Mit dem Geld sollen weitere Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung finanziert werden.
"Umgehung der Schuldenbremse"
Die Unionsfraktion hält das für fragwürdig, weil die Kredite explizit zur Bewältigung der Corona-Krise bewilligt wurden. Sie will deshalb vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei kündigte die Klage für die kommenden Tage an. "Sobald das Gesetz ausgefertigt ist, werden wir eine abstrakte Normenkontrollklage in Karlsruhe machen, weil wir davon überzeugt sind, dass das eine Umgehung der Schuldenbremse im Grundgesetz ist", sagte Frei in der Sendung "Frühstart" von RTL/ntv.
Frei begründete die Klage gegen den Nachtragshaushalt damit, dass man sonst ja "jedes Jahr die Schuldenbremse umgehen" könne. "Das ist das Gegenteil von nachhaltiger, generationengerechter Politik, und deswegen fühlen wir uns geradezu verpflichtet, dagegen auch in Karlsruhe zu klagen."
Hessen meldet Bedenken an
Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier äußerte sich kritisch zu dem Nachtragshaushalt des Bundes. "Meine Sorge ist, dass dieser Bundeshaushalt besonders angreifbar ist", sagte er im Bundesrat. Es bestehe die nicht geringe Gefahr, dass dieser Haushalt nicht verfassungsgemäß sei. Er verwies darauf, dass in Hessen der Staatsgerichtshof ein Zukunftsvermögen im vergangenen Jahr beanstandet habe.