Höhere Regelsätze ab 2024 Bürgergeld steigt auf 563 Euro
Mehr Geld für Millionen Bedürftige: Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr spürbar angehoben werden. Rund 60 Euro mehr für Alleinstehende stehen in Aussicht.
Die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Das gab Bundessozialminister Hubertus Heil in Berlin bekannt. Er sprach von einem erheblichen Schritt. Insgesamt handele es sich um eine Erhöhung von gut zwölf Prozent, sagte der SPD-Politiker. "Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können".
Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Bürgergeldreform sollten die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden. Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro fließen. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro gezahlt. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen 357 statt 318 Euro fließen.
Im Januar Hartz IV abgelöst
Derzeit beziehen 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampelregierung Hartz IV in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze waren bereits zu Jahresbeginn um rund 50 Euro gestiegen. Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.
"Gutes Signal"
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte die Regelsatzanpassung "ein gutes Signal", wie die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Nachrichtenagentur dpa sagte. Sie wies darauf hin, dass die Erhöhung auch Hunderttausenden weiteren Menschen helfe. Denn auch die Sätze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen entsprechend.
Dagegen bewertete der Sozialverbande VdK die angekündigte Erhöhung als zu spät und als zu gering. "Die Erhöhung der Regelsätze kommt angesichts der anhaltenden Inflation viel zu spät", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband stellte skeptisch fest: "Diese Regelsätze sind und bleiben Armutssätze und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei." Der Paritätische Gesamtverband hatte das Bürgergeld wiederholt als nicht ausreichend kritisiert. Auch 2023 decke der Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung den Mindestbedarf nicht, heißt es im Armutsbericht des Verbandes. Dafür müsste er bei 725 Euro liegen, wie der Verband unter Berufung auf eigene Berechnungen sagt.
Das Bürgergeld war nach monatelangen Verhandlungen in der Ampelkoalition eingeführt worden. Seit Anfang des Jahres gilt eine zwölfmonatige Karenzzeit: Während dieser Karenzzeit werden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen und das Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es bestimmte Schwellen übersteigt. Auch Freibeträge für Erwerbstätige wurden inzwischen verbessert. Kernziele der Bürgergeldreform sind die Stärkung der individuellen Betreuung von Betroffenen im Jobcenter, sowie mehr Weiterbildung und Qualifizierung für Jobs.