Jobcenter

Hartz-IV-Nachfolge Warum das Bürgergeld strittig bleibt

Stand: 14.09.2022 04:41 Uhr

Das Bundeskabinett will heute das Bürgergeld auf den Weg bringen. Im Vorfeld gab es vor allem Streit über Sanktionen, aber auch andere Details sind noch nicht öffentlich.

Von Uwe Jahn, ARD-Hauptstadtstudio

Respekt, soziale Sicherheit, Bürokratieabbau - mit diesen Schlagworten wirbt Bundessozialminister Hubertus Heil seit Juli für das Bürgergeld, das Hartz IV ablösen soll. Dem SPD-Politiker geht es darum, dass die zwei Drittel der Hartz-IV-Bezieher, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, eine Chance bekommen.

Sie sollen nicht "im Zweifelsfall in irgendwelche Hilfstätigkeiten gedrückt werden", sondern stattdessen eine Ausbildung absolvieren können, das helfe auch gegen den Fachkräftemangel. Soweit das Ziel. Nur über den Weg dahin gibt es Meinungsverschiedenheiten.

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Streit über Sanktionen

Besonders umstritten sind die sogenannten Sanktionen, also Geldkürzungen, wenn Termine oder Fristen versäumt werden. Anfangs wollte Heil darauf weitgehend verzichten, vor allem in der sogenannten Vertrauenszeit, also den ersten sechs Monaten. Union, Arbeitgeber und die FDP widersprachen.

Schließlich sagte FDP-Politiker Johannes Vogel, am Vortag der Kabinettssitzung, es könnten auch in der ersten Phase Konsequenzen folgen, "damit Menschen nicht abkippen und möglicherweise den Kontakt zu den Unterstützern im Jobcenter verlieren". Es bleibe beim Prinzip des Fördern und Fordern, bekräftigte Vogel. Bei der SPD setzten sie zähneknirschend hinzu: In der Vertrauenszeit sollen Sanktionen aber wirklich die Ausnahme bleiben.

Ursprünglich hatte Bundesarbeitsminister Heil argumentiert, dass die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen sich mehr um die Vermittlung in Arbeitsstellen oder Ausbildungsplätze kümmern könnten, wenn sie weniger Leistungskürzungen verhängen und begründen müssten.

Ein Bündnis hat in dieser Woche eine Studie vorgestellt, der zufolge Sanktionen nicht wirken, es werde mit Leistungskürzungen kein Betroffener mehr in Arbeit gebracht als in einer Vergleichsgruppe, für die man auf Sanktionen verzichtet hatte.

Hinzuverdienstgrenzen sollen angehoben werden

Ein weiterer Streitpunkt: die Hinzuverdienstgrenzen für Menschen in Grundsicherung. Bisher musste ein Hartz-IV-Empfänger von jedem hinzuverdienten Euro 80 Cent abgeben. Jetzt sollen vor allem Schülerinnen und Schüler, Auszubildende aber auch Erwachsene mehr für sich behalten dürfen, sagt Vogel. Die genauen Summen dazu hält die Ampel-Koalition allerdings noch unter Verschluss.

Wenn das Bürgergeld kommt, sollen die Regelsätze steigen. Um mehr als 50 Euro - auch wegen der Inflation. Zu wenig, kritisieren Sozialverbände und die Linkspartei. Sogar Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hält die Erhöhung auf 502 Euro, also einen Anstieg um elf Prozent, für nicht ausreichend, da ärmere Menschen besonders unter der Inflation zu leiden hätten. Bei der Linken sprechen sie sogar spöttisch von "Hartz V".

Ganz anders Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Er warnt davor, dass der Abstand zwischen Geringverdienern und Menschen mit Bürgergeld groß genug bleiben müsse. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hält es für eine arbeitsmarktpolitisch "fatale Wegmarke, wenn nun keine Brücken ins Arbeitsleben sondern ins Sozialtransfersystem geschlagen" würden.  

Ein gutes Vierteljahr vor Einführung des Bürgergeldes wird klar: An ihr scheiden sich die Geister. Bis zuletzt haben vor allem SPD und FDP an der genauen Festlegung von Mitwirkungspflichten und Hinzuverdienstregeln gefeilt. Nun ist die Kabinettsvorlage fertig und kann beschlossen werden. Als nächstes befasst sich der Bundestag damit. Auch da dürfte noch mit Korrekturen zu rechnen sein.

Uwe Jahn, Uwe Jahn, ARD Berlin, 14.09.2022 05:19 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 14. September 2022 um 07:00 Uhr.