Verfassungsgericht zu BKA-Gesetz Datensammeln auf dem Prüfstand
Das BKA-Gesetz erlaubt es, vernetzte Polizeidatenbanken zu schaffen. Dort würden zu viele Daten von zu vielen Menschen gesammelt, beklagen Rechtsanwältinnen und Fußballfans. Sie haben Verfassungsbeschwerde erhoben.
Gleich zu Beginn der Verhandlung betonte Stephan Harbarth, der Vorsitzende des Ersten Senats und Präsident des Verfassungsgerichts, dass Karlsruhe auch diesmal abwägen muss: Zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staates und den Datenschutzgrundrechten jedes Bürgers - dem berechtigten Interesse, dass der Staat nicht zu viel über ihn weiß.
Geklagt hatten zwei Rechtsanwältinnen, zwei Fußballfans und ein politischer Aktivist. Nach ihrer Ansicht muss das BKA-Gesetz auf den Prüfstand. Das Gesetz erlaube es, vernetzte Polizeidatenbanken zu schaffen. Dafür würden zu viele Daten von zu vielen Bürgern gesammelt. Und das schon bei geringfügigen Anlässen, so die Kritik. Umfassende Persönlichkeitsprofile könnten so entstehen.
Werden zu viele Daten gespeichert?
Eine der Klägerinnen ist Stephanie Dilba. Sie ist Fußballfan, ihr Verein TSV 1860 München. Obwohl sie nie wegen einer Straftat verurteilt wurde, wie sie sagt, wurden auch ihre Daten polizeilich gespeichert. Sie fragt sich: "Wie ist es, wenn ich dann ins Stadion gehe? Wenn ich da Polizistinnen und Polizisten gegenüberstehe, kennen die dann meinen Namen, wissen die, wer ich bin, schauen die auf mich?"
Dilba ist in der Fanarbeit bei der Gewaltprävention aktiv und hat deshalb auch Kontakt zu gewaltbereiten Fans. Sie befürchtet, dass das für sie Nachteile haben könnte. "Beispiel: Heute Abend spielt 1860 München bei Waldhof Mannheim. Das ist bekanntlich nicht unbedingt ein Spiel, das von großer Freundschaft geprägt ist", sagt Dilba. "Was passiert denn, wenn ich da bin? Komme ich dann vielleicht in eine Polizeimaßnahme rein? Wird mein Name gelesen? Werde ich dann festgehalten, wie es mir bereits mal passiert ist? Das sind einfach bei mir unterschwellige Befürchtungen, kein schönes Gefühl!"
Sie misstraue der Polizei nicht grundsätzlich, sagt Dilba. Mit ihrer Klage will sie aber, dass das Datensammeln transparent geschieht und klare Regeln bekommt: "Welche Daten dürfen wie lange gespeichert werden? Wer hat Zugriff darauf, zu welchem Zweck? Und da herrscht anscheinend große Unsicherheit. Und das geht meines Erachtens in einem Rechtsstaat nicht."
Innenministerin Faeser verteidigt das BKA-Gesetz
Bei der Verhandlung in Karlsruhe war heute auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser anwesend. Sie verteidigte die bisherigen Regelungen des BKA-Gesetzes, insbesondere den Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden. Angesichts der Terrorgefahr und für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sei der Austausch zwischen Bund und Ländern wichtig. Die Sicherheitsbehörden seien auf gemeinsame Datenbanken angewiesen. "Das dient dem Schutz der Sicherheit der Bevölkerung", so die Bundesinnenministerin.
Die Kläger bestreiten nicht, dass Datenbanken generell wichtig sind. Aber sie verlangen höhere Hürden für das Datensammeln und Datennutzen durch die Polizei. Bei welchem Anlass dürfen Daten in polizeiliche Datenbanken aufgenommen werden? Welche Polizeibehörden dürfen auf diese Daten zugreifen? Und wie lange dürfen die Daten genutzt werden? Um diese Fragen ging es heute in Karlsruhe.
Ein weiterer Kritikpunkt, der in der Verhandlung zu Sprache kam: Das BKA-Gesetz erlaube nicht nur, Verdächtige zu überwachen, sondern auch ihre Kontaktpersonen. Auch hier bräuchte es aus Sicht der Kläger höhere Hürden. Sonst würden Anwältinnen und Anwälte, die Verdächtige verteidigen, schnell in Datenbanken gespeichert werden.
Das Urteil zum BKA-Gesetz wird erst in einigen Monaten erwartet.