Bundesregierung Beschluss zur Kindergrundsicherung vertagt
Entgegen der ursprünglichen Planung hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Kindergrundsicherung heute noch nicht beschlossen. Familienministerin Paus sagte, ihr Gesetzentwurf werde aber noch im September auf den Weg gebracht.
Anders als zunächst geplant hat sich das Bundeskabinett heute nicht mit der Kindergrundsicherung befasst. Das Bundesfamilienministerium unter Lisa Paus hatte ursprünglich signalisiert, der Entwurf solle heute beschlossen werden.
"Politisch ist alles geeint"
Paus zeigte sich überzeugt, dass ihr Gesetzentwurf aber noch diesen Monat von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wird. Es sei "immer geplant" gewesen, die Kindergrundsicherung "im September zu verabschieden", sagte die Ministerin dem Nachrichtenportal "t-online". "Das werden wir auch schaffen."
Es gehe jetzt nur noch "um juristische und technische Details", die noch zu klären seien, sagte Paus. Das sei nicht ungewöhnlich. "Politisch ist alles geeint." Die Finanzierung der Kindergrundsicherung sei geklärt, hieß es laut ARD-Morgenmagazin aus dem Familienministerium.
Monatelanges Ringen mit Lindner
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte im Deutschlandfunk, es handele sich um ein sehr komplexes und schwieriges Gesetzesvorhaben. Daher sei es ihr lieber, dass der Bundestag einen guten und durchdachten Gesetzentwurf erhalte, damit nicht noch einmal das Gleiche passiere wie beim Heizungsgesetz.
Paus und Finanzminister Christian Lindner hatten monatelang um die Finanzierung der Kindergrundsicherung gerungen und sich schließlich Ende August auf die Details geeinigt. Bundesregierung und Bundestag müssen noch über das konkrete Gesetz beraten.
Einführung für 2025 geplant
Mit der Kindergrundsicherung sollen ab 2025 Familienleistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst, vereinfacht und automatisch ausgezahlt werden.
Ein Garantiebetrag - das bisherige Kindergeld - soll nach den Plänen für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Für 2025 sind für die Einführung 2,4 Milliarden Euro vorgesehen.
BA hält Zeitplan für unrealistisch
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält den Startzeitpunkt derzeit jedoch nicht für umsetzbar. Es seien erhebliche Änderungen von bestehenden IT-Programmen und Schnittstellen notwendig, zudem müssten neue IT-Lösungen geschaffen werden. Allerdings gebe es noch keine "verwaltungsvertragliche Legitimation", um mit den Arbeiten überhaupt zu beginnen. Insbesondere gebe es dafür keine Finanzierung.
Paus ließ nun offen, ob die Kindergrundsicherung tatsächlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Sie verwies auf die BA, deren Familienkasse zuständig sein soll. Man werde mit allen Beteiligten sprechen und dann die Umsetzungsfristen festlegen. "Klar ist aber: Es muss jetzt rasch gehen", so Paus.
Kritik von Sozialverbänden
Das Bündnis Kindergrundsicherung erklärte, die gemachten Festlegungen reichten für eine armutsverhindernde Grundsicherung nicht aus. Das Bündnis, das sich seit 2009 mit 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützerinnen und Unterstützern für eine Kindergrundsicherung einsetzt, forderte vom Bundestag umfangreiche Nachbesserungen.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK und Sprecherin des Bündnisses, sagte: "Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen."
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sagte für das Bündnis: "Die vorgesehenen Leistungen pro Kind sind zu gering." Auch hätten viele Kinder keinen Zugang zu den Leistungen. Die Diakonie forderte zudem, das Existenzminimum von Kindern neu zu berechnen.