Wahl des Bundestags-Vizepräsidenten Bundesverfassungsgericht lehnt AfD-Klage ab
Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage rund um die Wahl des Bundestags-Vizepräsidenten gescheitert. Es ging um die Frage, ob einzelne Abgeordnete Kandidaten für den Posten vorschlagen dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD in Zusammenhang mit der Wahl der Bundestags-Vizepräsidentin oder des -Vizepräsidenten abgelehnt. Es ging um die Frage, inwiefern Abgeordnete eine Kandidatin oder einen Kandidaten für den Posten vorschlagen können.
Geklagt hatte der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi. Es ging um die Wahl eines Vizepräsidenten im Jahr 2019. Jacobi wollte im zweiten Wahlgang einen zusätzlichen AfD-Kandidaten vorschlagen, nachdem der ursprünglich von der Partei nominierte Kandidat im ersten Wahlgang geschlossen von allen anderen Bundestagsparteien abgelehnt worden war. Damit hätte die Partei dann zwei Kandidaten für das Amt des stellvertretenden Bundestagspräsidenten aufgestellt. Bei einem dritten Wahlgang hätten dann die Stimmen aus den eigenen Reihen für den AfD-Kandidaten gereicht.
Einschränkung der Abgeordnetenrechte rechtmäßig
Jacobis Antrag wurde jedoch zurückgewiesen, da "einem einzelnen Abgeordneten kein Vorschlagsrecht für die Wahl eines Vizepräsidenten zustehe", so die damalige Begründung. Dem folgten die Richter in Karlsruhe nun, indem sie entschieden, dass der Bundestag das Vorschlagsrecht für die Posten der Vizepräsidenten auf die Fraktionen beschränken kann.
Vizegerichtspräsidentin Doris König wies bei der Urteilsverkündung darauf hin, dass der Bundestag Abgeordnetenrechte zwar nur einschränken dürfe, "wenn dies zur effektiven Aufgabenerfüllung oder zum Schutz sonstiger gleichwertiger Verfassungsgüter geeignet, erforderlich und angemessen ist". In dem vorliegenden Fall sei die Einschränkung des Vorschlagsrechts "verfassungsrechtlich hinreichend legitimiert".
Auch Eilanträge scheiterten vor Gericht
Bereits im vergangenen Juli hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge der AfD-Bundestagsfraktion zum Vorschlagsrecht einzelner Angeordneter als unzulässig und unzureichend begründet abgewiesen.
Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 besetzt die AfD als einzige Fraktion keinen Posten im Präsidium. Die anderen Parteien hatten die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten stets abgelehnt. Derzeit läuft ein gesondertes Verfahren in Karlsruhe, ob das rechtens ist.
(Az. 2 BvE 2/20)