Gesetzentwurf Grundrente schon ab 33 Beitragsjahren
Nach langem Ringen hatte sich die Koalition im November auf Eckpunkte zur Grundrente verständigt. Jetzt liegt der Gesetzentwurf des Arbeitsministers vor: Demnach sollen mehr Geringverdiener als geplant die Leistung bekommen.
Die Pläne der Bundesregierung für eine Grundrente nehmen Gestalt an. Dem Gesetzentwurf des SPD-geführten Arbeitsministeriums zufolge sollen mehr Senioren von der Leistung profitieren als ursprünglich geplant.
Bereits ab 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit sollen Minirenten um einen Zuschlag erhöht werden. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD als Bedingung 35 Jahre Beitragszahlung vereinbart. Insgesamt sollen nun 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon profitieren, davon 70 Prozent Frauen.
Leistung soll ab 2021 ausgezahlt werden
Laut dem Gesetzentwurf von Minister Hubertus Heil sollen die Kosten im ersten Jahr rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Sie sollen vollständig aus Steuermitteln beglichen werden. Die Grundrente soll Anfang 2021 starten.
Den vollen Rentenaufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner nicht über 1250 Euro bei Alleinlebenden und 1950 Euro bei Paaren liegt. Vom Einkommen über dieser Grenze sollen 40 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1300 Euro Einkommen würden also 50 Euro zu 40 Prozent angerechnet - die Grundrente fiele 20 Euro niedriger aus.
Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden, die Rentenversicherung soll sie automatisch berechnen. Die nötigen Daten etwa für die Einkommensprüfung sollen von den Finanzämtern kommen.
Entwurf an Ministerien verschickt
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich im November auf Eckpunkte der Grundrente verständigt. Der Gesetzentwurf wurde nun an die anderen Ministerien verschickt.