Neue Personalausweise Ab jetzt nur noch mit Fingerabdruck
Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss künftig seine Fingerabdrücke abgeben. Aber wo und wie werden diese gespeichert? Wer darf darauf zugreifen - und was sagen Datenschützer?
Wie ist die neue Rechtslage?
Ab Montag, dem 2.8.2021, ist jeder verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Mit der neuen Regelung setzt Deutschland eine Verordnung der Europäischen Union um, die die Sicherheit der Personalausweise erhöhen soll. Dafür werden künftig zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweises gespeichert.
Wie werden die Fingerabdrücke aufgenommen?
Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speichermedium des Personalausweises gespeichert. Die zur Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlichen Fingerabdruck-Scanner stehen in den Behörden zur Verfügung.
Wie werden die Fingerabdrücke gespeichert?
Laut Bundesinnenministerium werden die Abdrücke nur zur Speicherung auf dem Personalausweis selbst verwendet. Dort sollen sie dazu dienen, dass - etwa bei Personenkontrollen - überprüft werden kann, ob der vorgelegte Ausweis echt ist. Das bedeutet, dass sie nach der Abnahme der Abdrücke im Einwohnermeldeamt an die Bundesdruckerei gehen, wo sie auf den Chip im neuen Personalausweis kommen.
"Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke - wie bisher auch - sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht", teilt das Ministerium mit. Und: "Eine Speicherung der Fingerabdrücke in zentralen Datenbanken findet nicht statt. Ein Abgleich der im Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke mit zentralen Polizeidatensätzen ist nicht vorgesehen."
Wer kann die Fingerabdrücke auslesen?
In Deutschland dürfen Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden, die Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung und die Steuerfahndungsstellen die auf dem Ausweis gespeicherten Fingerabdrücke auslesen. Darüber hinaus können Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben. Andere Staaten haben laut Innenministerium keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.
Wie sind sind die Daten gegen Missbrauch gesichert?
Laut Bundesinnenministerium sind alle Informationen im Chip des Personalausweises durch international anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren geschützt. Datenschützer kritisieren immer wieder, dass allein die Existenz großer Sammlungen mit sensiblen Daten ein Problem darstelle, da nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, dass Unbefugte sich Zugang zu diesen Datensätzen verschaffen. Laut Ministerium ist diese Gefahr hier allerdings ausgeschlossen, da es eine solche Big-Data-Sammlung von Fingerabdrücken gar nicht geben werde.
Was bemängeln Kritiker?
Kritiker bezweifeln, dass die Daten auf dem Ausweis wirklich nur von "berechtigten Stellen" ausgelesen werden können. Sie befürchten unter anderem, dass Kriminelle sich Zugang zu Fingerabdrücken von unschuldigen Personen verschaffen könnten - und diese dann missbrauchen, etwa um beispielsweise falsche Spuren bei Straftaten zu hinterlassen.
Der Verein "Digitalcourage" bezweifelt zudem, dass es überhaupt einen nennenswerten Nutzen der Fingerabdruckpflicht gibt. Die Zahl der Identitätsüberprüfungen, die auf Fingerabdrücke zurückgreifen, werde wahrscheinlich gering sein. Der Verein lehnt die Fingerabdruckpflicht ebenso ab wie biometrische Passfotos: "Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten entspricht nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien, sondern der Kontrollsucht von Polizeistaaten." Das Erfassen biometrischer Merkmale sei hochproblematisch, denn diese Daten ermöglichten lebenslange Kontrolle.
Was passiert mit dem "alten" Personalausweis?
Dieser behält seine Gültigkeit, bis er abgelaufen ist. Erst bei der Beantragung eines neuen Personalausweises müssen die Fingerabdrücke abgegeben werden.
Was geschieht, wenn man die Abgabe verweigert?
Dann erhält man den veränderten Regeln zufolge keinen neuen Personalausweis. Denn die Abgabe der Fingerabdrücke ist verpflichtend. Wenn aber der alte Ausweis abläuft, man die Fingerabdrücke verweigert und keinen neuen Ausweis erhält, verstößt man gegen das Personalausweisgesetz. Dieses besagt, dass in Deutschland Personen über 16 Jahren einen Personalausweis oder Reisepass besitzen müssen. Sonst drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro. Für den Reisepass sind Fingerabdrücke bereits seit 2007 verpflichtend.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, der neue Personalausweis würde teurer. Richtig ist, dass die Erhöhung der Gebühr von 28,80 Euro auf 37,00 Euro bereits zum 1. Januar 2021 erfolgte.