Verschwundene Munition Verfahren gegen Ex-KSK-Kommandeur eingestellt
Ein KSK-Kommandeur lässt zu, dass aus einem Bundeswehrdepot entwendete Munition anonym zurückgegeben wird. Wegen dieses Vorgehens kommt er vor Gericht. Gegen Geldzahlung wird das Verfahren jetzt eingestellt.
In der Affäre um aus einem Bundeswehrdepot entwendete Munition ist das Verfahren gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) eingestellt worden. Das teilte die zuständige Kammer des Landgerichts Tübingen mit.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen den Vorschlag des Gerichts an, das Verfahren gegen Zahlung von 8.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zu beenden. Die Staatsanwaltschaft hatte Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vorgeworfen.
Fehlende Munitionsbestände
Hintergrund der Munitionsaffäre beim KSK in Calw westlich von Stuttgart war, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für 2019 erhebliche Fehlbestände entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen, Tausende Schuss fehlten. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben konnten.
Kreitmayr hatte sich zu Beginn des Prozesses zu den Vorwürfen geäußert. Es sei ihm damals bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befunden habe. Doch ihm sei wichtig gewesen, dass die Munition der Elitetruppe nicht in falsche Hände gelange.
Das KSK ist ein Eliteverband der Bundeswehr. Die Kommandosoldaten sind etwa für die Befreiung und Rettung von Geiseln im Ausland, aber auch für Einsätze zur Landes- und Bündnisverteidigung zuständig.
Verfolgung von Diebstählen unmöglich
Kreitmayr war von Juni 2018 bis August 2021 Kommandeur des KSK. Der Verteidiger des Angeklagten hatte zunächst noch gesagt, sein Mandant tue sich sehr schwer mit einer Zustimmung zum Vorschlag des Gerichts. Ein Verfahren so zu beenden, "wäre immer mit einem Makel behaftet".
Nach Verhandlungspausen und nachdem der Vorsitzende Richter Armin Ernst versichert hatte, dass die Unschuldsvermutung weiterhin gelte, stimmte Kreitmayr schließlich zu. Er ist durch die Geldauflage nicht vorbestraft. Bei einer Verurteilung hätten ihm bis zu drei Jahre Haft gedroht.
Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung möglicher Diebstähle unmöglich gemacht worden, argumentierte die Staatsanwaltschaft in der Anklage. Letztlich sei mehr Munition abgegeben worden, als gefehlt habe.