Baden-Württemberg und NRW Verdächtige nach Serie von Bombendrohungen ermittelt
Nach einer bundesweiten Serie von Bombendrohungen sind zwei Verdächtige ermittelt worden. Laut Polizei gaben sie sich als Gegner oder Mitglied von Hamas oder IS aus und wollten das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung stören.
Im Zusammenhang mit einer Serie von Bombendrohungen haben Ermittler zwei Wohnungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mitteilten, wurden bei den Durchsuchungen am vergangenen Freitag zahlreiche Beweismittel wie Computer, Festplatten und Mobiltelefone sichergestellt. Verhaftungen habe es nicht gegeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge gegen einen 19-Jährigen aus dem Hohenlohekreis im Norden Baden-Württembergs und einen 30-Jährigen aus dem Landkreis Minden-Lübbecke in Ostwestfalen.
Bundesweit mehr als 250 Bombendrohungen
Laut Staatsanwaltschaft geht es um eine bundesweite Serie von Bombendrohungen. Per Mail sollen sich die Täter als Gegner oder Mitglieder der Terrororganisation Hamas oder der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) ausgeben haben und gedroht haben, Zivilisten zu töten.
Gegen den 30-Jährigen werde wegen 29 Bombendrohungen ermittelt, dem 19-Jährigen werfen die Behörden bisher vier mutmaßliche Taten vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Es bestehe der Verdacht, dass die beiden Teil einer Gruppe gewesen seien. Insgesamt seien bundesweit mehr als 250 solcher Bombendrohungen erfasst worden - gegen Schulen und Hochschulen, Medien, Botschaften, Behörden, religiöse Einrichtungen oder Unternehmen. Die Polizei sei mehr als 30 Mal im Einsatz gewesen, oft habe es Evakuierungen gegeben.
Bevölkerung sollte erheblich beunruhigt werden
Ziel sei es gewesen, aufwendige Polizeieinsätze auszulösen und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stören, hieß es. Größere Teile der Bevölkerung hätten erheblich beunruhigt werden sollen. Zudem hätten die Täter eine möglichst große mediale Aufmerksamkeit erreichen wollen.
Bombendrohungen können nach Angaben der Ermittler empfindliche Strafen nach sich ziehen. Entsprechende Drohmails könnten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben, hieß es. Das gelte auch bei falschen Bombendrohungen. Zudem könnten die Kosten für die Polizeieinsätze und Schadensersatzansprüche betroffener Unternehmen und Einrichtungen den Tätern in Rechnung gestellt werden.