Statistisches Bundesamt Mehr Empfänger von Asylbewerberleistungen
Die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen ist vergangenes Jahr laut Statistischem Bundesamt erneut gestiegen - aber nicht mehr so stark wie 2022. Die meisten Antragsteller kamen aus Syrien und der Türkei.
Die Zahl der Menschen, die Asylbewerberleistungen erhalten, ist im vergangenen Jahr um acht Prozent gestiegen. Etwa 522.700 Personen bekamen in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.
Mit Blick auf die Steigerung setzte sich laut Statistik ein Aufwärtstrend aus dem Vorjahr (plus 22 Prozent im Jahr 2022 gegenüber 2021) fort.
Die meisten kamen aus Syrien und der Türkei
70 Prozent der Empfänger von Regelleistungen waren zwischen 18 und 64 Jahren alt, zwei Drittel waren männlich. Die meisten der Leistungsberechtigten stammten den Angaben zufolge aus Asien (49 Prozent), 31 Prozent aus Europa und 15 Prozent aus Afrika. Bei den Herkunftsländern stehen Syrien und die Türkei mit jeweils 15 Prozent aller Leistungsberechtigten vor Afghanistan (elf Prozent) und dem Irak (acht Prozent).
Gut fünf Prozent der Geflüchteten (27.500) stammen aus der Ukraine. Zwar erhalten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine seit spätestens Ende August 2022 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Deutschland. Dennoch bekommen Neuankömmlinge bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zunächst noch für einige Zeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
"Besondere Leistungen" für gut die Hälfte der Bewerber
Unterschieden wird zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zählen etwa Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Besondere Leistungen werden etwa bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Diese erhielten Ende 2023 etwa 274.500 Menschen.
Der Regelsatz für Alleinstehende liegt aktuell bei 460 Euro, bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft bei 413 Euro pro Monat. Bund und Länder haben sich in diesem Jahr darauf verständigt, dass der Großteil der Leistungen künftig über eine Geldkarte abgewickelt werden und Bargeld nur noch sehr begrenzt ausgezahlt werden soll.
Leistungsberechtigt sind ausländische Staatsangehörige, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach Paragraf 1 Asylbewerberleistungsgesetz erfüllen.