Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht.

Rundfunkbeitrag ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Stand: 19.11.2024 15:54 Uhr

ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein, weil der Rundfunkbeitrag nicht wie vorgesehen zum 1. Januar steigt. Die zuständigen Bundesländer hatten die Entscheidung auf Dezember vertagt.

Die ARD und das ZDF haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags eingelegt. Damit reagieren die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die Nichtumsetzung der Empfehlung der zuständigen Finanzierungskommission.

Konkret hatte die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 eine Erhöhung um 58 Cent auf dann 18,94 Euro im Monat empfohlen - und zwar ab dem 1. Januar 2025.

Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren. Das heißt: Die KEF-Empfehlung ist für die Politik bindend - die zuständigen Bundesländer können nur in sehr engen, vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grenzen davon abweichen. Eine solche Entscheidung muss außerdem einstimmig erfolgen.

Länder schoben Finanzierungsfrage auf

Hierbei kam es allerdings zu Problemen: So hatten sich die Länder zwar im Oktober auf den sogenannten Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. Die Frage der Finanzierung klammerten sie allerdings aus. Der Konsens bei dem Treffen: Über die Höhe des Beitrags und seine künftige Festsetzung soll erst bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember entschieden werden.

Laut der ARD-Mitteilung haben die Länder aber bislang keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Umsetzung des Vorschlags vorgelegt. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 wurde kein entsprechender Entwurf beschlossen.

Von Seiten der ARD heißt es deshalb: "In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres ist eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich." Darum sei auch keine Beitragsanpassung zum Jahresanfang 2025 mehr möglich. Da die öffentlich-rechtlichen Anstalten einen verfassungsmäßigen Anspruch auf die von der KEF festgelegte bedarfsgerechte Finanzierung haben, können die Sender nun klagen.

ARD: Auftrag ohne Erhöhung nicht erfüllbar

Der ARD ist nach eigener Aussage "bewusst, dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt". Nach der ARD-Argumentation würde eine ausbleibende Beitragsanpassung für die Rundfunkanstalten jedoch - auch nach Einschätzung der KEF - "die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden". Der Vorsitzende der ARD und Intendant des SWR erklärte, der Schritt falle der ARD schwer. Man könne eine Verletzung des Verfahrens aber nicht hinnehmen.

Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit.
Kai Gniffke

Gniffke: ARD will sich reformieren

Die sei gesetzlich geregelt und Gesetze seien einzuhalten. "Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse", ergänzte Gniffke. Der bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossene Reformstaatsvertrag enthält aus Sicht der ARD viele richtige Weichenstellungen und bestärkt sie, ihren Reformprozess fortzusetzen, um Effizienz und Qualität weiter zu steigern, erklärte der ARD-Vorsitzende.

ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung." Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei. 

Das Deutschlandradio ist nicht an der Klage beteiligt, weil seine Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag ab 2025 stabil bleiben und die Erhöhung beziehungsweise Nichterhöhung des Beitrags hier keinen Einfluss hat.

Karlsruhe veranlasste Beitragserhöhung bereits 2021

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2021 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf die heutige Summe von 18,36 festgesetzt.

Damals hatte Sachsen-Anhalt die eigentlich geplante Anhebung verhindert. Aktuell hat sich rund ein Drittel der Bundesländer gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 19. November 2024 um 15:00 Uhr.