Neubausiedlung in Gelsenkirchen (Archivbild)
FAQ

Debatte über Reform Grundsteuer - was will der Finanzminister?

Stand: 26.11.2018 16:15 Uhr

Die Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig - eine Reform muss her. Dazu gibt es nun offenbar einen Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Von Von Robert Köhler, BR

Wie soll die Grundsteuer künftig berechnet werden?

Laut einem Medienbericht, den das Bundesfinanzministerium noch nicht bestätigen wollte, sieht die Reform Folgendes vor: Die Grundsteuer soll in Zukunft für jede Wohnung einzeln berechnet werden. Entscheidende Kriterien seien dabei die Fläche und das Alter der Immobilie, aber auch die Miete.

Das heißt: Für Wohnungen mit hoher Miete würde eine höhere Grundsteuer anfallen. Die Idee des Finanzministers sei es, damit Anreize für günstigere Mieten zu schaffen. Ob das funktionieren kann, bleibt unklar. Denn Vermieter können Mieter finanziell an der Grundsteuer beteiligen.

Bei selbstgenutzten Immobilien solle die Höhe der Steuer anhand der Wohngeldtabelle ermittelt werden.

Wohnungsneubauten in Berlin

Bisher berechnet sich die Grundsteuer in mehreren Schritten: Grundlage ist der sogenannte Einheitswert, auf den je nach Grundstücksart eine Messzahl angewendet wird. Hinzu kommt der Hebesatz der Gemeinde, in der das besteuerte Grundstück liegt.

Wie konkret sind die Pläne?

Offiziell hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Reform noch nicht vorgestellt. Er hält sich bedeckt und will die Pläne zunächst den Bundesländern präsentieren. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer aber, sichert Scholz zu, solle etwa gleich bleiben. Zuletzt waren das etwa 14 Milliarden Euro im Jahr.

Kommen auf Mieter höhere Nebenkosten zu?

Vermieter können die Grundsteuer auf die Nebenkosten umlegen - und so ihre Mieter zur Kasse bitten. Verschiebungen sind mit der Reform wahrscheinlich: Einige werden mehr, andere weniger zahlen müssen. Insgesamt soll die neue Berechnung gerechter sein.

Scholz warnt deshalb davor, voreilig Schlüsse zu ziehen - zum Beispiel, dass Mieten so in die Höhe getrieben werden.

Warum braucht es eine Reform der Grundsteuer?

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind die sogenannten Einheitswerte. Sie sind völlig veraltet: In den westdeutschen Bundesländern wurden sie das letzte Mal 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Bundesländern 1935. Das verstößt gegen das Gleichheitsprinzip, urteilte das Bundesverfassungsgericht im April 2018.

Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsrichter fordern eine Neuregelung der Grundsteuerberechnung bis Ende 2019.

Gibt es alternative Modelle?

Mit einer individuellen Berechnung für jede Wohnung entstehe ein "Bürokratie-Monster", das nichts tauge. So sieht es Daniel Föst, Chef der FDP Bayern sowie bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag. Die FDP spricht sich für ein Modell aus, das sich rein an der Fläche orientiert.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) will eine "einfache, faire und regionalisierte Grundsteuer", die nicht zu Mehrbelastungen für Eigentümer und Mieter führt. Er lehnt den Vorschlag des Bundesfinanzministers ab.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 26. November 2018 um 14:45 Uhr.