Bundesverfassungsgericht Karlsruhe kippt Grundsteuer
Die Basis für die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland ist verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Deutschland sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Für eine Neuregelung gab das Gericht eine Frist bis Ende 2019 vor.
Die Karlsruher Richter hatten schon während der Verhandlung im Januar bemängelt, dass die Einheitswerte für Grundstücke und Häuser im Westen seit 1964 bestehen und seitdem nicht angepasst worden sind. In den neuen Ländern gelten die Einheitswerte sogar seit 1935.
Werte bilden nicht mehr die Wirklichkeit ab
Seitdem haben sich die Grundstückswerte sehr unterschiedlich entwickelt. In Großstädten sind sie viel stärker gestiegen als auf dem Land. Sprich: Die Werte bilden längst nicht mehr die Wirklichkeit ab. Deshalb sei die Besteuerung verfassungswidrig, urteilten die Richter.
Sobald die neuen Vorschriften gelten, müssen in einem zweiten Schritt alle Grundstücke neu bewertet werden. Bei 35 Millionen Grundstücken in Deutschland ist das ein immenser Aufwand.
Neue Berechnungsart ist völlig offen
Deshalb bekommen die Finanzämter und Gemeinden für die Neubewertung der Grundstücke weitere fünf Jahre Zeit. Spätestens 2025 darf bei der Grundsteuer aber nicht mehr mit den alten Grundstückswerten gearbeitet werden. Wie die neue Berechnung aussehen soll, für wen die Grundsteuer teurer oder günstiger wird, ist völlig offen. Das muss nun der Gesetzgeber in Berlin entscheiden.
Vertreter von Ländern und Finanzverwaltungen hatten für lange Übergangsfristen plädiert. Die Gemeinden nehmen jährlich rund 14 Milliarden Euro mit der Grundsteuer ein. Die Abgabe trifft in Deutschland nicht nur Immobilienbesitzer, sondern über die Nebenkosten auch die Mieter.
Mehrere Modelle mit unterschiedlich großem Aufwand
Eine Neuregelung der Grundsteuer ist seit Langem geplant, wurde vor der vergangenen Bundestagswahl jedoch nicht mehr beschlossen. Die große Koalition hat eine Reform vereinbart. Es gibt mehrere Modelle mit unterschiedlich großem Aufwand bei der Neufestsetzung. Eine Neuregelung könnte je nach Art von Grundstück und Immobilie zu deutlichen Veränderungen der Steuerlast führen.
(AZ: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12)
Mit Informationen von Klaus Hempel.