Letzte Änderungen am Gesetzentwurf Einwanderung von Fachkräften wird erleichtert
Die Ampel-Koalition hat sich abschließend darauf geeinigt, die Einwanderung von Fachkräften zu erleichtern. Das Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Zeitgleich soll auch ein Weiterbildungsgesetz beschlossen werden.
Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf letzte Änderungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz verständigt. Wie die parlamentarischen Geschäftsführenden Katja Mast (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Johannes Vogel (FDP) mitteilten, soll das Gesetz noch in dieser Woche zur abschließende Beratung auf die Tagesordnung des Bundestags gebracht werden.
Zu den Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf gehört Mihalic zufolge, Asylbewerbern ein Bleiberecht zum Zweck der Arbeit zu ermöglichen. Sie sollen in den Arbeitsmarkt wechseln können, wenn sie ein existenzsicherndes Jobangebot haben. Dies sei gut für Unternehmen, die darauf warteten, dass Menschen, die sich bereits im Land befinden, hier auch arbeiten können, sowie für Kommunen, die von Bürokratie und Kosten entlastet würden, erklärte Mihalic.
Mindesteinkommensgrenze soll gesenkt werden
Vogel betonte, die Regelung gelte nur für Asylbewerber im Verfahren und rückwirkend. Stichtag ist der 29. März 2023. An diesem Tag wurde der Gesetzentwurf durch einen Kabinettsbeschluss öffentlich. Weitere Änderungen wird es Vogel zufolge bei der geplanten "Chancenkarte" geben. So soll für Menschen, die einen Job in Deutschland gefunden haben, die Perspektive, auch hier bleiben zu können, klargestellt werden. Zudem soll die Mindesteinkommensgrenze, mit der Arbeitszuwanderung über die "Blue Card" möglich ist, nochmals gesenkt werden, und zwar auf rund 3500 Euro brutto pro Monat.
Mast erklärte, dass sich die Koalition zugleich auch auf letzte Details für das geplante Aus- und Weiterbildungsgesetz geeinigt habe. Dazu gehöre eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen in Deutschland. Inländische Potenziale zu unterstützen und zu fördern, sei die zweite Seite der Medaille, um Fachkräfte zu gewinnen. Das Gesetz soll ebenfalls in dieser Woche im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden.
Mit der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes will die Ampel-Koalition die Zuwanderung von Fachkräften deutlich erleichtern. Künftig soll es Ausländerinnen und Ausländern aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht werden, mit einer "Chancenkarte" auf der Basis eines Punktesystems zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen. Fachkräfte mit Berufsabschluss und -erfahrung können kommen, ohne dass sie vorher ihren Abschluss von Deutschland anerkennen lassen müssen. Für Ausländerinnen und Ausländer mit einem von Deutschland anerkannten Abschluss werden die Hürden gesenkt, etwa das vorgeschriebene Mindestgehalt.
Bundesagentur vermittelt mehr anerkannte Asylbewerber
Die Jobcenter in Deutschland betreuen immer mehr anerkannte Asylbewerber auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt. Seit 2012 stieg die Zahl der Betreuten aus den Asylherkunftsländern von 105.000 auf 571.000. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Dazu kommen 208.000 anerkannte Asylbewerber, die an Integrationskursen teilnehmen.
Diese Personen kommen vor allem aus jenen Ländern, aus denen in den Jahren 2015 und 2016 die meisten Menschen nach Deutschland geflüchtet sind: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Gleichzeitig stieg die Zahl der bereits Beschäftigten aus den Asylherkunftsländern von 81.000 im Jahr 2012 auf 568.000 Menschen im vergangenen Jahr an.