EuGH-Generalanwalt Keine Einwände gegen Pkw-Maut
Für Verkehrsminister Scheuer ist das eine gute Nachricht: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält die deutsche Pkw-Maut für rechtens. Ausländische Fahrer würden nicht diskriminiert.
Das Votum des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof ist deutlich: Die deutsche Pkw-Maut ist mit EU-Recht vereinbar. Anders als von Österreich vorgetragen würden die Halter von ausländischen Fahrzeugen nicht diskriminiert.
Österreich stört sich daran, dass bei den Haltern deutscher Fahrzeuge die Maut verrechnet werden soll. Sie sollen weniger Kfz-Steuer zahlen. Für die Halter ausländischer Fahrzeuge gibt es eine solche Verrechnung nicht. Weil Österreich das für diskriminierend hält, hat die Regierung in Wien beim EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will die Pkw-Maut in Deutschland bis spätestens 2021 einführen.
"Gar nicht vergleichbar"
Der Generalanwalt des EuGH kann die Argumente Österreichs nicht nachvollziehen. Ausländische Fahrzeughalter würden nicht diskriminiert. Beide Gruppen, also die Halter von deutschen und ausländischen Fahrzeugen, könne man gar nicht miteinander vergleichen: Die Halter ausländischer Fahrzeuge müssten nur die Maut zahlen, wenn sie deutsche Straßen nutzen wollten. Halter von deutschen Autos würden dagegen neben der Maut zusätzlich mit der Kfz-Steuer belastet. Schon deshalb stelle die Maut keine nachteilige Diskriminierung dar.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat erleichtert auf die positive Einschätzung des EU-Generalanwalts zur Rechtmäßigkeit der geplanten Pkw-Maut reagiert. Dieser bestätige klar die Rechtsauffassung, dass es keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gebe, sagte Scheuer. "Die Maut ist europarechtskonform." Die Einschätzung des Gutachters sei ein nächster wichtiger Schritt, um das Maut-System im Oktober 2020 zum Laufen zu bringen. Die Finanzierung durch alle, die die Straßen nutzten, sei richtig und schaffe Gerechtigkeit.
Der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer will ein ähnliches Modell für Österreich prüfen, sollte die Klage seines Landes gegen die Maut scheitern. Wenn die EU erlaube, ausländische Verkehrsteilnehmer stärker zur Kasse zu bitten und gleichzeitig einheimische Autofahrer zu entlasten, dann sollte auch Österreich das tun, erklärte der FPÖ-Politiker.
Wahlmöglichkeit vorhanden
Der Generalanwalt weist auf einen anderen Umstand hin, der seiner Ansicht nach eine wichtige Rolle spielt: Halter ausländischer Fahrzeuge sind nicht verpflichtet, eine Mautgebühr für das ganze Jahr zu zahlen. Sie haben die Möglichkeit, günstigere Kurzzeitvignetten zu benutzen.
Für Halter deutscher Fahrzeuge gibt es diese Möglichkeit nicht. Diese sind verpflichtet, eine Jahresvignette zu bezahlen - unabhängig davon, ob sie deutsche Autobahnen benutzen wollen oder nicht. Auch unter diesem Aspekt kann der Generalanwalt keine Diskriminierung erkennen.
Wer Kosten verursacht, zahlt dafür
Zu guter Letzt verweist er darauf, dass es völlig legitim sei, wenn Deutschland für die Kosten des Autobahnnetzes neben den deutschen Autofahrern auch die Fahrer ausländischer Fahrzeuge heranziehen wolle. Dies entspreche den anerkannten Grundsätzen der EU-Verkehrspolitik, wonach diejenigen die Kosten für die Verkehrsinfrastruktur zahlen sollen, die sie nutzen.
Rückenwind für Scheuer
Das Gutachten ist ein wichtiger Zwischenschritt und wird im Bundesverkehrsministerium mit großer Genugtuung zur Kenntnis genommen. Häufig folgen die Europarichter dem Vorschlag des Generalanwalts.
Sollten sie dies in ihrem abschließenden Urteil tun, könnte die Bundesregierung die Maut wie geplant einführen. Nach Angaben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll das bis Oktober 2020 erfolgen. Mit einem Urteil aus Luxemburg ist in einigen Monaten zu rechnen.
Aktenzeichen: C-591/17