Corona-Lockerungen der Länder Was ist erlaubt und was noch nicht
Es wird weiter gelockert - doch 16 Bundesländer setzen bei den Corona-Lockerungen unterschiedliche Schwerpunkte. Wo öffnen wieder Restaurants? Was darf man besuchen? Wie sieht es mit den Schulen aus? Die Regeln im Überblick.
Baden-Württemberg
Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags gelockert werden. Die grün-schwarze Landesregierung hat dafür einen Fünf-Stufenplan ausgearbeitet. So ist nun auch wieder Sport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel erlaubt. Öffnen dürfen Museen, Freiluft-Sportanlagen, Fahrschulen, Massage- und Kosmetikstudios sowie Musikschulen. Schwimmbäder bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert. Auch gilt die Fünf-Personen-Grenze bei Treffen mit der erweiterten Familie in privaten Räumen nicht mehr. Zu diesem Kreis zählen unter anderem Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkel. Darüber hinaus dürfen auch Angehörige eines weiteren Haushalts zu Besuch kommen.
Die Außengastronomie soll am 18. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen können, voraussichtlich am 25. Mai die Innenbereiche. Der Plan sieht weiter vor, Hotels und andere Beherbungsbetriebe am 30. Mai wieder zu öffnen. Dies soll auch für Campingplätze und Freizeitparks gelten. Nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler in Baden-Württemberg zumindest wieder zeitweise zur Schule gehen.
Bayern
In Bayern gilt statt der bisherigen Ausgangs- nun eine Kontaktbeschränkung. Neben der engeren Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist es erlaubt, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister sowie die Angehörigen eines weiteren Hausstands zu treffen oder zu besuchen.
Es ist wieder "kontaktfreier Individualsport mit Abstand" im Freien - beispielsweise Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Flugsport gestattet. Reiten darf man auch in der Halle.
Alle Geschäfte können unter Auflagen nun wieder öffnen. Dazu gehören die Maskenpflicht und Abstandsregeln. Zoos und Museen machen wieder auf, Musik- und Fahrschulen dürfen öffnen. Der Schulunterricht wird ausgeweitet sowie die Notbetreuung für Kinder mit Förder- oder mit besonderem erzieherischen Bedarf. Auch die Tagespflege wird teilweise wieder zugelassen. Dabei dürfen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut werden. Bereits seit Samstag wird der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit in Kliniken und Heimen möglich.
Gaststätten dürfen ihre Außenbereiche am 18. Mai wieder öffnen, die Innenbereiche eine Woche später. Hotels dürfen am 30. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. Für alle Bereiche gelten Abstandsregeln und strikte Hygieneauflagen.
Berlin
Seit Samstag dürfen alle Geschäfte wieder öffnen. Auch Friseure und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen sind wieder offen. Musikschulen dürfen unterrichten, Bibliotheken Besucher empfangen. Restaurants und Cafés dürfen ab 15. Mai wieder Gäste bedienen - allerdings nur von 6 bis 22 Uhr. Hotels ab 25. Mai. Buffets sind nicht erlaubt.
Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien am 15. Mai wieder aufnehmen. Die Frei- und Strandbäder in Berlin sollen ab dem Montag, 25. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Ab sofort werden auch weitere Klassen unterrichtet. Ziel ist es, allen Schülern bis spätestens zum 29. Mai Präsenzunterricht mit reduzierten Stunden zu erteilen. Auch sind die Außenbereiche von Tierpark, Zoo und Botanischem Garten wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Volkshochschulen öffnen allerdings erst ab 31. Mai.
Brandenburg
Alle Geschäfte sind offen, und auch die Spielplätze laden zum Toben ein. Angehörige zweier Familien dürfen sich treffen - sie können auch aus einem anderen Bundesland kommen. Geschäfte für körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelstudios, können wieder Kunden bedienen. Vereinssport ist unter strengen Regeln wieder erlaubt.
Am 15. Mai folgen dann Gaststätten, Cafés und Kneipen bei Einhaltung von Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkten Öffnungszeiten. Außerdem ist Dauer-Camping und das Vermieten von Zimmern wieder möglich.
Die Schulen sollen bis zu den Sommerferien schrittweise weiter öffnen. Ab sofort dürfen vorerst die 5. Klassen in Grund- und Förderschulen wieder in den Unterricht. Zudem dürfen freie Lehrer, zum Beispiel für die Nachhilfe, und Musikschulen Kinder und Jugendliche wieder einzeln unterrichten. Kitas bleiben noch geschlossen, außer für die Notbetreuung. Einen konkreten Termin für die allgemeine Öffnung von Kitas gibt es noch nicht. Kitas bieten aber eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen. Ab dem 18. Mai wird zwar die Gruppengröße in Kitas erweitert, dennoch müssen sie eine Obergrenze einhalten.
Bremen
Restaurants und Kneipen dürfen vom 18. Mai an unter strengen Auflagen wieder öffnen. Dabei muss ein Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen den Gästen eingehalten und jeder Besucher samt Kontaktdaten dokumentiert werden.
Seit dem 8. Mai hat der "Zoo am Meer" in Bremerhaven geöffnet. Die Bremer Museen dürfen wieder Besucher empfangen, sobald sie ein Hygienekonzept vorliegen haben. Unter Einhaltung von Hygienevorschriften dürfen auch Musikschulen, Volkshochschulen sowie Kosmetik- und Nagelstudios ihren Betrieb aufnehmen. Kontaktloser Sport im Freien ist erlaubt, ebenso der Gang in Gotteshäuser.
Von Mittwoch, 13. Mai an, darf der Einzelhandel - jetzt unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche - wieder Kunden empfangen. Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Dann dürfen die Mitglieder zweier Haushalte wieder gemeinsam rausgehen. Zudem wird das Besuchsverbot in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelockert. Grundschüler sollen vom 18. Mai an wieder in die Schule gehen können. Für die Schüler von weiterführenden Schulen wird noch ein Plan entworfen. Die Notbetreuung soll zwar ausgeweitet, aber auf ein notwendiges Maß reduziert bleiben. Ab 1. Juni sollen alle Vorschulkinder wieder in die Kitas kommen können.
Hamburg
Ab dem 13. Mai dürfen sich wieder Mitglieder zweier unterschiedlicher Haushalte in der Öffentlicheit treffen - allerdings maximal zehn Personen. Alle Geschäfte - auch größer als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche - dürfen öffnen. Allerdings dürfe pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens ein Kunde eingelassen werden. Auch die Restaurants und Cafés können wieder Gäste empfangen - maximal zwei Familien an einem Tisch, alle Gäste müssen registriert sein, zwischen den Tischen 1,50 Meter Abstand. Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent der Auslastung den Betrieb aufnehmen.
Kosmetik- und Nagelstudios dürfen unter Auflagen wieder Kunden einlassen. Die Museen sind geöffnet. Auch Individualsport im Freien ist erlaubt. Ab dem 13. Mai sind alle Sportarten im Freien mit Abstand wieder möglich, die Außensportanlagen machen wieder auf.
Ab dem 18. Mai sind Besuche in Pflegeinrichtungen in Besuchsräumen oder in Außenbereichen erlaubt - eine Stunde pro Woche durch eine definierte Person und keine Kinder unter 14 Jahren. Ab dem 18. Mai können auch Kitas für die Vorschulkinder wieder öffnen. Ab dem 25. Mai sollen alle Schüler wieder in die Schule kommen - aber zuerst nur für mindestens fünf oder sechs Stunden pro Woche.
Hessen
Seit dem 9. Mai ist der Breitensport draußen und in Hallen wieder erlaubt. Duschen und Waschräume dürfen nicht benutzt werden. Angehörigen von zwei Haushalten sind Treffen gestattet. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Es gilt: ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Auch Kultureinrichtungen wie Theater, Opern- und Konzerthäuser und Kinos dürfen seit Sonnabend wieder Besucher einlassen. Dabei gilt: Pro Besucher zehn Quadratmeter, wo Besucher sitzen, müssen fünf Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Bereits seit dem 4. Mai darf ein Angehöriger einmal pro Woche einen Bewohner in einem Heim oder einer Klinik für eine Stunde besuchen.
Für Kinderbetreuung im privaten Bereich besteht seit 9. Mai die Möglichkeit, Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu gründen. Kitas sollen ab 2. Juni zusätzlich zur Notbetreuung einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Ab 18. Mai soll für weitere Schüler der Unterricht beginnen. Unis und Hochschulen dürfen ab 9. Mai wieder Präsenzveranstaltungen durchführen, können darüber aber selbst entscheiden.
Am 15. Mai können Restaurants, Cafés, Biergärten, Hotels und Campingplätze unter Auflagen wieder Gäste und Touristen empfangen. Dann dürfen auch Fitnesstudios, Freizeitparks und Indoor-Spielplätze wieder öffnen. Schwimmbäder und Saunen bleiben dagegen vorerst geschlossen.
Mecklenburg-Vorpommern
Kosmetikstudios, Massagepraxen und andere "körpernahe Dienstleistungen" sind wieder erlaubt sowie der Breitensport unter freiem Himmel. Die Gastronomie darf seit dem 9. Mai unter Auflagen öffnen. Schrittweise folgen Museen, Kitas und Schulen. So sollen alle Kinder bis zum 25. Mai mit Einschränkungen wieder in die Kitas gehen können. Die Schulen werden ab dem 14. Mai stufenweise für weitere Jahrgänge geöffnet.
Ab 15. Mai darf eine feste Bezugsperson einen Angehörigen im Pflegeheim besuchen - täglich eine Stunde unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Auch dürfen die Fahrschulen wieder öffnen, ab dem 18. Mai Bootsverleihe, Fahrradverleihe und Strandkorbvermietungen. Ab dem 25. Mai dürfen auch Urlauber aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern reisen, außer sie kommen aus Hochrisikogebieten.
Ab dem 18. Mai dürfen Familienzusammenkünfte, Trauungen und Beisetzungen mit bis zu 25 Personen im privaten Rahmen begangen werden. Auch Großveranstaltungen können dann genehmigungspflichtig in begrenztem Rahmen stattfinden - bei maximal 75 Personen im Innen- und 150 Personen im Außenbereich. Ab Ende Juni sollen wieder Großveranstaltungen mit bis zu 500 Personen draußen und 200 Personen drinnen möglich sein.
Niedersachsen
Alle weitläufigen Freiluftanlagen, Spielplätze und Parks sind wieder geöffnet. Es gilt die 1,50-Meter-Abstandsregel. Auch Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und Gottesdienste können nun besucht werden. Die Notbetreuung in Kitas und Schulen wird ausgeweitet, soll aber weiter auf das notwendige Maß reduziert bleiben. Die private Betreuung von höchstens fünf Kindern ist unter Auflagen wieder gestattet. Viele sogenannte körpernahe Dienstleistungen dürfen auch wieder angeboten werden - unter strengen Hygieneauflagen. Das gilt für Maniküre-, Pediküre- und Kosmetikstudios sowie Massagepraxen.
Dauercamper und Zweitwohnbesitzer dürfen sich bereits wieder an den jeweiligen Orten aufhalten. Das gilt nun auch für die Inseln. Und zudem: Wer dort Lebenspartner, Eltern oder Kinder mit erstem Wohnsitz besuchen möchte, wer dauerhaft auf der Insel arbeitet sowie Journalisten, Ärzte, Pflegende, Zahn- und Tiermediziner darf bzw. dürfen wieder dorthin. Die Strände von Cuxhaven werden schrittweise geöffnet.
Seit dem 11. Mai darf die Gastronomie wieder öffnen, mit 50 Prozent Auslastung im Innen- und Außenbereich. Jeder Gast muss seinen Namen und Telefonnummer nennen, damit Infektionsketten nachvollzogen werden können. Ferienhäuser dürfen wieder belegt werden. Die Hotels sollen am 25. Mai folgen, ebenfalls mit maximaler 50-Prozent-Auslastung.
Nordrhein-Westfalen
Kinder dürfen bereits wieder die Spielplätzen erobern. Auch ist der kontaktlose Breiten- und Freizeitsport erlaubt. Es gelten bereits eine ganze Reihe weiterer Lockerungen in NRW: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Bedingung hier: Auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur eine Person kommen. Restaurants dürfen Gäste empfangen. Neben strengen Hygieneauflagen gilt 1,50 Meter Abstand. Buffets mit offenen Speisen sind nicht erlaubt.
Ferienwohnungen und -häuser können wieder bezogen, Campingplätze angesteuert werden. Auch Freizeitparks, Bootsverleihe dürfen öffnen, Fitnessstudios und Tanzschulen besucht werden. Kleinere Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel sind erlaubt. Viele Schüler kehren in die Schulen zurück, werden aber abwechselnd unterrichtet.
Frei- und Hallenbäder können ab 20. Mai besucht werden. Kneipen, Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe bleiben dagegen weiterhin zu, ebenso Massage- und Tattoostudios sowie Kosmetiksalons. Am 21. Mai dürfen Hotels wieder Gäste empfangen. Zu Pfingsten, 30. Mai, sollen auch Thermen und Wellnes-Einrichtungen wieder den Betrieb aufnehmen. Ebenfalls ab dem 30. Mai dürfen Fachmessen mit beschränkter Teilnehmerzahl wieder stattfinden. Ende Mai dürfen auch Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser öffnen.
Rheinland-Pfalz
Museen, Ausstellungen und Galerien sowie Bau- und Kulturdenkmäler dürfen wieder öffnen. Allerdings können nicht alle sofort besichtigt werden. So beabsichtigen die Landesmuseen in Mainz, Trier und Koblenz, erst am Freitag aufzumachen. Ab dem 13. Mai dürfen sich im öffentlichen Raum Angehörige des eigenen Hausstandes auch mit den Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Bislang galt die Regel: Angehörige eines Hausstandes plus eine weitere Person. Ebenfalls ab dem 13. Mai dürfen Gastronomie, Volkshochschulen, Kosmetikstudios oder Solarien wieder öffnen. Hotels sollen ab dem 18. Mai folgen. Freizeit- und Breitensport im Freien sind wieder erlaubt, aber noch keine Wettkämpfe. Am 25. Mai kehren die nächsten Klassen zurück in die Schulen. Ab dem 8. Juni sollen dann alle Schüler bis zu den Sommerferien zumindest tageweise an die Schulen zurückkehren. Auch für die Kitas soll es in Kürze weitere Lockerungen geben.
Saarland
Im Saarland sind seit dem 11. Mai bereits alle Geschäfte wieder geöffnet. Als Bedingung neben den Hygienevorschriften gilt: ein Kunde pro 20 Quadratmeter Gesamtfläche. Auch Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze sowie Frisöre, Kosmetik-Salons und Bildungsstätten sind wieder zugänglich.
Spätestens am 18. Mai soll die Gastronomie wieder Gäste empfangen dürfen. Für Hotels, Fitnessstudios, Messen, Schwimmbäder, Massage- und Tattoo-Studios, Bars und Diskotheken sowie Kinos gibt es noch keine Festlegungen. Großen Diskussionsbedarf gibt es bei der Kinderbetreuung. Vor allem Eltern hoffen, dass die Landesregierung hier schnell entscheidet.
Sachsen-Anhalt
Besucher dürfen in Sachsen-Anhalt wieder in Alten- und Pflegeeinrichtungen: eine Stunde pro Tag von einer Person und nur mit Schutz-Maske. Kinder können wieder auf Spielplätzen toben. Vom 15. Mai an dürfen Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder einheimische Gäste empfangen. Der Besuch von Touristen aus anderen Bundesländern bleibt noch verboten. Eine Öffnung hier wird im Juni angestrebt.
Einzelne Gastronomiebetriebe dürfen auf Antrag und unter strikten Auflagen ab dem 18. Mai öffnen - allerdings muss ein Sicherheitskonzept erstellt und die Öffnung im Einzelfall genehmigt werden. Die übrigen Betriebe sollen ab 22. Mai öffnen, ausgenommen bleiben Kneipen, Bars und Diskotheken. Wichtig seien hier auch Anwesenheitslisten - für eventuelle Infektionsketten. Auf eine Unterscheidung zwischen Außen- und Innengastronomie wird verzichtet, ebenso wie auf eine maximale Gästezahl. Allerdings müssten bestehende Kontaktbeschränkungen, nicht mehr als fünf Personen pro Tisch, Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Ab 22. Mai können auch Hotels und Pensionen wieder Touristen empfangen, zunächst nur Einheimische. Ab 28. Mai soll dies dann auch für Touristen aus anderen Bundesländern wieder möglich sein.
Sachsen
Am 15. Mai dürfen Biergärten, Kneipen, Gaststätten, Ferienwohnungen und Hotels bei strengen Beschränkungen wieder aufmachen. Außerdem wird die Öffnung von Kinos, Theatern und Freibädern auf diesen Tag vorgezogen. In Ausnahmefällen dürfen Angehörige in Alten- und Pflegeheime besucht werden. Voraussetzung sind Hygiene-Konzepte. Kitas und Schulen öffnen aber erst ab Montag, 18. Mai.
Die neue Corona-Schutzverordnung erlaubt Lockerungen bei Gottesdiensten, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen - aber auch hier müssen die Abstandsregeln gewahrt bleiben. Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Möglich ist der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen inklusive Übungsstunden und Prüfungen.
Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen wieder öffnen, wenn sie ein genehmigtes Hygienekonzept vorlegen. Sportstätten können im Innen- und Außenbereich genutzt werden. Geschäfte dürfen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen ab sofort wieder ohne Flächenbegrenzung auf 800 Quadratmeter öffnen.
Schleswig-Holstein
Seit dem 9. Mai dürfen sich auch mehrere Personen treffen, wenn sie zwei Hausständen angehören. Das gilt in der Öffentlichkeit wie im privaten Raum.
Ab dem 18. Mai tritt dann eine ganze Reihe an Lockerungen in Kraft: Alle Menschen dürfen wieder nach Schleswig-Holstein kommen, einzelne Orte sollen aber nicht überfordert werden. Auch die Halligen dürfen wieder betreten werden. Gaststätten können bis 22 Uhr im Innen- und Außenbereich wieder öffnen. Es gibt keine Kapazitätsgrenzen. Die Betriebe müssen dafür sorgen, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sowie Wohnmobilstellplätze dürfen öffnen. Veranstaltungen mit "Sitzcharakter" mit bis zu 50 Personen und Gottesdienste sind dann wieder erlaubt. Zudem dürfen am 18. Mai auch Fitnessstudios, Fahrschulen und Kinos wieder den Betrieb aufnehmen.
Auch Vorschüler und Kinder mit Förderbedarf sollen in Gruppen von bis zu zehn Kindern in den Kitas wieder betreut werden. Alle Kinder werden ab dem 1. Juni wieder die Möglichkeit haben, eingeschränkt in den Kitas zu sein. Dann dürften die Einrichtungen zu 55 Prozent ausgelastet sein. Bis zu den Sommerferien werden alle Schüler die Möglichkeit haben, eingeschränkt zur Schule zu gehen. Bis dahin gibt es aber keinen Regelbetrieb. Ab dem 25. Mai werden alle Grundschüler eingeschränkt am Unterricht teilnehmen können.
Thüringen
Ab dem 13. Mai sollen Demonstrationen wieder ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl möglich sein. Am 15. Mai darf das Gastgewerbe wieder den Betrieb aufnehmen. Das betrifft Restaurants und Gaststätten, aber auch Campingplätze sowie Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Hotels. In der noch laufenden Spielzeit und bis zum 31. August 2020 wird es keine Theater- und Orchesteraufführungen im Innenbereich geben. In den Gefängnissen sollen spätestens Ende Mai wieder Besuche möglich sein. Immer mehr Schüler kehren schrittweise in die Schulen zurück.
Etliche Entscheidungen bleiben aber auch den Kommunen überlassen. So dürfen sie beispielsweise Schwimmbäder nach eigenem Ermessen öffnen. Auch die Verantwortung für die Kindertagesbetreuung obliegt ab dem 18. Mai den Kommunen. Die Städte und Landkreise sollen in Eigenverantwortung entscheiden, ob und wann weitere Lockerungen in Kraft treten können.