Corona-Pandemie Impfschäden nur selten anerkannt
Rund 6000 Anträge auf finanzielle Hilfe wegen gesundheitlicher Schäden infolge einer Corona-Impfung sind laut einem Zeitungsbericht bisher gestellt worden. Nur ein Bruchteil der bearbeiteten Fälle wurde von den Behörden der Länder bislang anerkannt.
Die Bundesländer haben einem Zeitungsbericht zufolge bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Spitzenreiter sind laut einer bundesweiten Umfrage der "Welt am Sonntag" (WamS) bei den Versorgungsämtern der Länder Bayern mit 61 und Nordrhein-Westfalen mit 38 bewilligten Anträgen.
1808 Anträge wurden demnach abgelehnt, 3968 weitere sind noch in Bearbeitung. Als Impfschäden werden überwiegend Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Erkrankung der Nerven, anerkannt. Vereinzelt geht es laut WamS auch um Todesfälle.
Wie viel die Impfschäden den Staat letztlich kosten werden, lässt sich demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffern. Zum einen liege das an den Anträgen, die noch in Bearbeitung seien oder noch folgen könnten. Zum anderen seien Höhe und Umfang der staatlichen Versorgung individuell abhängig vom Ausmaß der Schädigung sowie von deren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Ab einem gewissen Schädigungsgrad bietet der Staat laut dem Bericht eine lebenslange Grundrente zwischen 164 und 854 Euro monatlich an. Dazu werden, wenn nötig, die Behandlungskosten übernommen und ein Berufsschadensausgleich gezahlt.
In Hessen etwa erhielten Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2021 durchschnittlich monatlich 1395 Euro. Hinterbliebene von Impftoten haben laut WamS ebenfalls Anspruch auf staatliche Versorgung sowie Bestattungs- und Sterbegeld. Die Kosten tragen die Länder.
Laut Robert Koch-Institut haben bundesweit insgesamt rund 65 Millionen Menschen eine Erstimpfung gegen das Coronavirus erhalten.