Bundesverfassungsgericht Naidoo durfte Antisemit genannt werden
Popsänger Xavier Naidoo durfte in einem Vortrag als Antisemit bezeichnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hob damit die Verurteilung der Referentin auf Unterlassung auf. Die Vorinstanz hatte demnach die Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Gerichtsurteile aufgehoben, in denen einer politischen Referentin verboten worden war, den Popsänger Xavier Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen. Die beiden Urteile bayerischer Gerichte verletzten die Frau in ihrer Meinungsfreiheit, entschied das Gericht in Karlsruhe. Zuvor hatte die Referentin Verfassungsbeschwerde erhoben.
Sie hatte in einem Vortrag bei der gemeinnützigen Amadeu-Antonio-Stiftung zum Thema "Reichsbürger - Verschwörungsideologien mit deutscher Spezifik" über Naidoo vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen. Aber das ist strukturell nachweisbar".
Vorinstanzen gaben Naidoos Klage statt
Zwei bayerische Gerichte verboten ihr auf eine Klage des Popsängers hin, ihn als Antisemiten zu bezeichnen. Dies sei ein besonders weitreichender und intensiver Eingriff in Naidoos Persönlichkeitsrecht, hieß es.
Das Verfassungsgericht widersprach nun: Die Urteile der unteren Gerichte verkennen im Ergebnis die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf, die bei öffentlich zur Diskussion gestellten, gesellschaftliches Interesse erregenden Beiträgen auch mit scharfen Äußerungen gebraucht werden, so das Gericht.
Aktenzeichen: 1 BvR 11/20