Bayerns Ministerpräsident Söder neben einem in der Staatskanzlei aufgehängten Kreuz
FAQ

Lehren des Kruzifix-Urteils Woran die Kreuz-Pflicht scheitern könnte

Stand: 30.04.2018 14:08 Uhr

Ministerpräsident Söder hat den Kreuz-Streit neu angefacht. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 klingt in Teilen so, als hätten die Richter Söders Argumentation vorausgesehen.

Von Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsredaktion

Was hat das Bundesverfassungsgericht 1995 entschieden?

In Deutschland gilt die Glaubensfreiheit, Artikel 4 Grundgesetz. Kreuze in Klassenzimmern staatlicher Schulen sind damit aus Sicht der Verfassungsrichter nicht vereinbar (Az. 1 BvR 1087/91). Geklagt hatte ein Vater, der sich an dem christlichen Symbol in den Klassenzimmern seiner Kinder gestört hatte. Die Entscheidung für oder gegen einen Glauben ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts Sache des Einzelnen, nicht des Staates. Das heißt, der Staat muss neutral bleiben. Die Verfassungsrichter stellten außerdem fest: Eine "friedliche Koexistenz" von Anhängern unterschiedlicher Überzeugungen könne der Staat nur gewährleisten, wenn er selbst in Glaubensfragen neutral bleibe. "Er darf daher den religiösen Frieden in einer Gesellschaft nicht von sich aus gefährden." Auf die zahlenmäßige Stärke oder die soziale Relevanz komme es dabei nicht an.

Wie hat Bayern damals auf die Entscheidung aus Karlsruhe reagiert?

In Bayern wurde ein neues Gesetz erlassen. Auch das schreibt wieder ein Kreuz in jedem Klassenraum vor. Erziehungsberechtigte können nun aber widersprechen. Wenn sie "ernsthafte und einsehbare Gründe" haben, muss die Schulleitung nach einem Kompromiss suchen. Allerdings soll dabei "der Wille der Mehrheit" berücksichtigt werden.

Ist das Kreuz überhaupt ein religiöses Symbol?

Aus Sicht von Ministerpräsident Markus Söder steht das Kreuz nicht für eine Religion, sondern ist ein "Bekenntnis zur Identität" und zur "kulturellen Prägung" Bayerns: "Das Kreuz ist nicht ein Zeichen einer Religion." Das Bundesverfassungsgericht hatte das anders gesehen: "Das Kreuz ist Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur", heißt es in dem Beschluss. Das Kreuz sei geradezu das "Glaubenssymbol schlechthin" des Christentums. "Es wäre eine dem Selbstverständnis des Christentums und der christlichen Kirchen zuwiderlaufende Profanisierung des Kreuzes, wenn man es (…) als bloßen Ausdruck abendländischer Tradition oder als kultisches Zeichen ohne spezifischen Glaubensbezug ansehen wollte."

Lässt sich die Entscheidung von damals auf die Kreuz-Pflicht in den Amtsstuben übertragen?

Es ist nicht zwingend, dass Karlsruhe Kreuze in Behörden genauso beurteilt. Der Beschluss von 1995 bezieht sich auf die Situation in Klassenräumen, wo Schüler jeden Tag mit dem Symbol konfrontiert und gezwungen werden, "unter dem Kreuz" zu lernen. Allerdings: Bereits 1973 hatte das Bundesverfassungsgericht Kreuze in Gerichtssälen kritisiert. Auch damals hieß es: Der Zwang zur Gerichtsverhandlung unter einem Kreuz könne die Glaubensfreiheit verletzen (Az. 1 BvR 308/69).

Wie sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Sache?

Die Straßburger Richter sehen die Sache etwas weniger streng als ihre Karlsruher Kollegen. Sie lassen den Staaten einen großen Spielraum. In einem Fall aus Italien stellten sie 2011 fest, dass ein Kreuz in einem Klassenraum mit der Menschenrechtskonvention vereinbar ist (Beschwerde-Nr. 30814/06). Das bedeutet aber nicht umgekehrt, dass die Karlsruher Entscheidung keinen Bestand haben kann.