Sebastian Fiedler (SPD) spricht im Bundestag unter anderem zum "Whistleblower-Gesetz".

Besserer Schutz für Hinweisgeber Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz

Stand: 16.12.2022 12:45 Uhr

Hinweisgebende aus Behörden und Unternehmen sollen künftig besser geschützt werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Diese Neuregelung hätte allerdings schon vor einem Jahr umgesetzt werden müssen.

Wer in seiner Firma oder Behörde auf einen Missstand hinweist, soll künftig besser vor beruflichen Repressalien geschützt werden. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz sieht vor, dass die Hinweisgebenden nach ihrer Meldung nicht benachteiligt werden dürfen; andernfalls können sie Schadenersatz geltend machen. Dafür stimmten die Ampel-Fraktionen, Union und AfD votierten dagegen, die Linke enthielt sich. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.

Mit der Neuregelung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Eigentlich hätte die europäische Richtlinie bereits bis Mitte Dezember 2021 umgesetzt werden müssen, was die Vorgängerregierung aus Union und SPD aber nicht geschafft habe, sagte FDP-Politiker Stephan Thomae.

Meldungen an interne oder externe Stellen

Das Gesetz regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten dadurch künftig leichter die richtige Adresse erreichen - auch wenn es im konkreten Fall nicht um Straftaten geht.

Behörden und Unternehmen müssen dafür, falls sie das bisher noch nicht getan haben, neue Anlaufstellen schaffen. Dort muss es auch möglich sein, einen Hinweis anonym zu übermitteln. Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Mitarbeitern werden zu einem entsprechenden Angebot verpflichtet. Bei bis zu 249 Beschäftigten können Unternehmen mit anderen Firmen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Eine externe Stelle wird es beim Bundesamt für Justiz geben, neben den bereits gegebenen Möglichkeiten bei der Finanzaufsicht BaFin und beim Bundeskartellamt.

Bundestag stimmt für "Whistleblower"-Gesetz - Claudia Kornmeier, ARD Berlin

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Auch anonyme Meldungen möglich

Ein Whistleblower kann sich dann entscheiden, ob er sich an die interne oder die externe Meldestelle wendet. Auch anonyme Hinweise sind möglich. Die Identität der Whistleblower oder einer Person, über die eine Beschwerde vorliegt, soll nur den Sachbearbeitern des Falls bekannt sein. Schutzregelungen sollen in bestimmten Fällen auch greifen, wenn der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin sich an die Öffentlichkeit wendet.

Der FDP-Rechtspolitiker Thomae sagte dazu im Bundestag, es sei gerade nach den jüngsten Erkenntnissen zu einem Umsturz-Komplott in der "Reichsbürger"-Szene "absolut richtig", dass Hinweisgebende auch geschützt werden müssen, wenn sie Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue in Behörden meldeten. Mit dem neuen Gesetz "sorgen wir für den notwendigen Schutz hinweisgebender Personen, ohne dabei Unternehmen unnötig zu belasten". Die meisten Firmen hätten ohnehin ein Interesse daran, dass Missstände intern angezeigt und dann behoben würden.

Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Whistleblowern

Claudia Kornmeier, ARD Berlin, tagesschau, tagesschau, 16.12.2022 20:00 Uhr

Kritik von Transparency International und Opposition

Die Organisation Transparency International Deutschland lobte Verbesserungen, sieht aber noch Luft nach oben. Entscheidend sei, dass es künftig auch anonyme Meldewege geben solle, erklärte Sebastian Oelrich von Transparency. In bestimmten Bereichen sei es jedoch für potenzielle Hinweisgebende schwierig zu beurteilen, ob sie geschützt sind oder nicht. "Das liegt daran, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes begrenzt und komplex ist", sagt er.

Der CDU-Rechtspolitiker Martin Plum, kritisierte, das Gesetz enthalte zahlreiche schwammige Rechtsbegriffe. Für Unternehmen bedeute es zusätzliche Bürokratie und Kosten in Höhe von einer halben Milliarde Euro im Jahr.

Die Linken-Politikerin Clara Bünger lobte zwar Fortschritte, erinnerte aber auch an den US-Whistleblower Edward Snowden, der 2013 Ausspäh-Aktivitäten des US-Abhördienstes NSA öffentlich gemacht hatte. "Ein deutscher Edward Snowden wäre nach dem geplanten Gesetz nicht geschützt, denn Geheimdienste sind komplett ausgenommen, und Behörden können Hinweise einfach unter den Teppich kehren, indem sie sie als Verschlusssache einstufen." Fabian Jacobi von der AfD bemängelte ebenfalls, dass der neue Hinweisgeberschutz hier nicht gelten solle und warnte vor einer Tendenz zur gegenseitigen Überwachung.

Mario Kubina, Mario Kubina, ARD Berlin, 16.12.2022 12:40 Uhr