Neues Pflegegesetz Städtebund will Ausgleich für Mehrkosten
Der Bundestag hat am Abend beschlossen, Kinder von pflegebedürftigen Eltern finanziell zu entlasten. Das könnte die Städte bis zu 500 Millionen Euro jährlich kosten - der Städtebund fordert deshalb einen Ausgleich vom Bund.
Der Deutsche Städtetag fordert einen Ausgleich für zu erwartende Millionen-Mehrkosten durch das neue Gesetz zur Entlastung der Angehörigen Pflegebedürftiger, das der Bundestag am Abend beschlossen hat. "Das Ziel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes ist richtig und wichtig, weil es Kinder in der Pflege ihrer Eltern entlastet und Eltern bei der Pflege von Kindern", sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Allerdings werden sich durch die neuen Einkommensgrenzen für Angehörige von 100.000 Euro Jahreseinkommen viel weniger Angehörige an den Pflegekosten beteiligen."
Das Gesetz sieht vor, dass sich Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegeheim-Kosten für ihre Eltern beteiligen müssen. Entlastet werden sollen auch die Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Dedy sagte, es sei mit Mehrbelastungen für die Städte als Träger der Sozialhilfe von jährlich etwa 500 Millionen Euro zu rechnen. Das Gesetz sehe dafür bisher keinerlei Kostenausgleich vor.
Bessere Entschädigungen für Gewaltopfer
Opfer von Terrorangriffen und Gewalttaten und deren Hinterbliebenen sollen in Zukunft besser versorgt werden. Die monatliche Zahlungen an Geschädigte werden ebenso erhöht wie Waisenrenten und Bestattungsgelder. Darüber hinaus können künftig auch Opfer psychischer Gewalt eine Entschädigung erhalten. Das gilt auch für Menschen, die als Zeugen von Terror einen schweren Schock erlitten haben.
Niedrigere Mehrwertsteuer für E-Paper und Tampons
Für elektronische Zeitungen und Zeitschriften, sogenannte E-Paper, soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken.
Gleiches ist für weibliche Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden vorgesehen. Die nötige Zustimmung des Bundesrats für beide Vorhaben steht noch aus.
Steuerliche Förderung der E-Mobilität
Steuervergünstigungen für Elektro-Dienstwagen und Steuerbefreiungen für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Ladeinfrastruktur sollen verlängert werden. Außerdem soll es eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge geben.
"Deshalb ist es gut, dass die Koalitionsfraktionen zusätzlich fordern, dass der Bund die Kostenentwicklung für die Kommunen bis 2025 evaluieren muss", so Dedy weiter. "Außerdem müssen nachgewiesene Mehrbelastungen den Kommunen vollständig ausgeglichen werden." Die Städte erwarten, dass stationäre und ambulante Pflegeleistungen künftig mehr nachgefragt werden, weil sich Angehörige seltener an den Kosten beteiligen müssen. Außerdem werde die Zahl pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung stark ansteigen, so Dedy weiter.
Grüne wollen Pflege-Eigenanteil für Heimbewohner deckeln
Die Grünen wollen unterdessen den Pflege-Eigenanteil für Heimbewohner deckeln. "Pflegebedürftigkeit wird immer mehr zu einem Armutsrisiko in Deutschland. Davor haben viele Menschen Angst. Gerade in der häuslichen Pflege bestimmt viel zu oft der Geldbeutel darüber, welche Pflegeleistungen überhaupt in Anspruch genommen werden", sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
In einem Antrag, der heute im Bundestag beraten werden soll, fordern die Grünen eine "doppelte Pflegegarantie" - für Heimbewohner und für Pflegebedürftige zuhause. Mit dem Vorstoß reagieren sie unter anderem auf zuletzt stark gestiegene Heimkosten. "Aktuell bezahlt die Pflegeversicherung einen Festbetrag, während die pflegebedürftigen Menschen alle darüber hinausgehenden Kosten tragen müssen", sagte Grünen-Pflegeexpertin Kordula Schulz-Asche.
Deckelung soll nur für Pflegekosten gelten
Der Pflege-Eigenanteil, den Pflegebedürftige monatlich selbst für die Pflege tragen, solle deswegen gedeckelt werden: "Für die stationäre Pflege deutlich unterhalb der derzeitig durchschnittlich 690 Euro, für die ambulante Pflege darunter." Die Deckelung soll allein für die Pflegekosten gelten, nicht für Unterkunft und Verpflegung. Zur Gegenfinanzierung fordern die Grünen die Einführung eines Steuerzuschusses zur Pflegeversicherung. Diese soll zudem an anderer Stelle von Ausgaben befreit werden.
Die Grünen wollen, dass die aus medizinischen Gründen notwendige Behandlungspflege wie im häuslichen Bereich auch in stationären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenversicherung übernommen wird. Für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, fordern die Grünen die Einführung eines Fallmanagements zur Bewertung des konkreten individuellen Pflegebedarfs. Dabei geht es insbesondere um Beratung. So soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen die jeweils für sie passenden Leistungen in Anspruch nehmen können.