Ärztekammer für Reform Dürfen Schwule bald Blut spenden?
Immer wieder wird in Deutschland um neue Blutspender geworben. Es gibt aber Gruppen, die davon generell ausgeschlossen sind: So dürfen Schwule kein Blut spenden. Dies stößt seit Jahren auf Kritik. Nun dringt die deutsche Ärzteschaft darauf, die Vorgaben zu lockern.
Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, das Blutspende-Verbot für Schwule zu lockern. Sie wolle "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" auf eine Veränderung des EU-rechtlichen Rahmens hinwirken, hieß es in einer Mitteilung. Wenn die Betroffenen seit einer bestimmten Zeit keinen "riskanten Sex" gehabt hätten, sollte ihnen Blut spenden erlaubt sein. Der genaue Zeitraum müsse jedoch noch definiert werden.
Pauschales Verbot stößt seit Jahren auf Kritik
Bislang sind Personen von der Blutspende ausgeschlossen, deren Sexualverhalten ein erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut verbreitete schwere Infektionskrankheiten wie HIV birgt. Dazu zählen neben Männern, die mit Männern Sex haben, auch Heterosexuelle mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierte. Abgeklärt wird das per Fragebogen vor der Spende. Gerade das pauschale Verbot für Schwule stößt seit Jahren auf Kritik.
In mehreren Bundesländern fordern vor allem die Grünen Änderungen - so etwa in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auf Bundesebene sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck: "Die Risikominimierung bei Blutspenden muss auf rationaler Gefährdungsanalyse statt auf Vorurteilen basieren. In diesem Sinne ist eine Überprüfung der Praxis geboten." Und auch SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas erklärte: "Man kann nicht generell Personengruppen ausschließen." Sie verwies auf Regelungen in anderen Ländern, wie sie nun auch die BÄK erwägt. In Neuseeland, Australien und Südafrika seien homosexuelle Männer zur Blutspende zugelassen, wenn sie ein, fünf oder zehn Jahre lang in einer festen Beziehung lebten, sagte Bas. Allerdings räumte sie ein, dass bei dem Thema auch ihre Partei wie die Bevölkerung gespalten sei.
"Änderung aufgrund europäischer Rechtslage nicht möglich"
Eine Änderung der Richtlinien ist nach Angaben von BÄK-Sprecher Samir Rabbata derzeit aufgrund der europäischen Rechtslage nicht möglich. Nun wolle die Kammer die zuständigen Bundesoberbehörden, Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut, kontaktieren sowie das Bundesgesundheitsministerium.