Initiative von Abgeordneten AfD-Verbotsantrag im Bundestag verschoben
Der Antrag für ein mögliches AfD-Verbot soll nicht vor Mitte November in den Bundestag eingebracht werden. Die Initiatoren wollen zunächst weitere Unterschriften sammeln. Hoffnung macht ihnen dabei eine Ankündigung des Verfassungschutzes.
Eigentlich sollte in dieser Sitzungswoche ein AfD-Verbotsantrag in den Bundestag eingebracht werden. Nun wollen die Befürworter aber noch warten.
"Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen", sagte Initiator Marco Wanderwitz von der CDU dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Diese nächste Sitzungswoche ist vom 4. bis 8. November. Es wird also vor Mitte November keinen Verbotsantrag geben. Es werde kein Antrag im Bundestag gestellt, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit habe, sagte Wanderwitz.
Lange Verfahrensdauer
Er plädiert dennoch dafür, möglichst schnell mit der Umsetzung zu beginnen. Die AfD gefährde die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Staat als Ganzes, "darum ist es höchste Zeit, sie zu verbieten", sagte Wanderwitz im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF.
Er verwies auf die lange Verfahrensdauer eines Parteienverbots. "Je später wir anfangen, desto länger wird es dauern, bis wir zu einem hoffentlich erfolgreichen Verfahren kommen." In den vergangenen Jahren sei versucht worden, die AfD "wegzureden, gut zu regieren, gut Politik zu machen". Diese Instrumente seien ausgereizt. "Eine rechtsradikale Partei wird gewählt, weil sie rechtsradikal ist", sagte Wanderwitz.
Hoffnung ruht auf Verfassungsschutz
Hoffnung mache ihm die jüngste Ankündigung des Verfassungsschutzes, in den nächsten zweieinhalb Monaten ein neues Gutachten zur AfD vorzulegen. Das könne die Unterstützung für einen Verbotsantrag auch bei der Unions- und der SPD-Fraktion deutlich vergrößern, sagte Wanderwitz. "Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde."
Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas von der CDU befürwortet den Gruppenantrag ebenfalls. "Es ist höchste Zeit, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen", sagte sie "Zeit Online". "Wir sehen seit Jahren, dass die AfD rechtsextrem ist, sich auch weiter radikalisiert, wie sie unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aushöhlt, verächtlich macht, mit dem Ziel, sie abzuschaffen."
Magwas sagte, sie sehe es "als Lehre aus der Nazi-Barbarei und aus Verantwortung für eine gute demokratische Zukunft" als ihre Pflicht als Abgeordnete, "die Tür zum Bundesverfassungsgericht zu öffnen".
Nicht alle finden einen Verbotsantrag gut
Der Antrag für ein mögliches AfD-Verbot wird von Bundestagsabgeordneten aus SPD, Union, Grünen und Linkspartei unterstützt. Sie verweisen darauf, dass die AfD bereits durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall, einzelne Landesverbände sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft sind.
Doch längst nicht alle Politiker sind für einen Antrag: FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg hält es juristisch und politisch für "unklug und riskant". "Statt ihr eine weitere Opfererzählung für den Bundestagswahlkampf zu schenken, muss die AfD endlich ernsthaft politisch gestellt werden", sagte sie im Morgenmagazin. Gleichwohl sehe auch sie, dass es durch die AfD "ernsthafte Gefahren für unsere Demokratie gibt".
Auch prominente Politiker wie Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD, CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatten sich skeptisch bis ablehnend über einen Verbotsantrag geäußert.
Grundsätzlich gilt: Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.