Erfolg für Renate Künast Steinbach wegen Twitter-Fake belangt
Erika Steinbach darf ein falsches Zitat von Grünen-Politikerin Künast nicht mehr verbreiten. Die Vorsitzende einer AfD-nahen Stiftung musste eine entsprechende Erklärung abgeben.
Die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach muss sich erneut wegen der Verbreitung einer Falschmeldung verantworten: Die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung hat sich verpflichtet, ein Fake-Zitat von Grünen-Politikerin Renate Künast nicht erneut zu verbreiten. Sollte sie sich nicht daran halten, droht ihr eine Geldstrafe. Steinbach hatte im September ein Bild auf Twitter verbreitet, das Künast Worte in den Mund legt, die sie so nicht gesagt hat.
Falsches Künast-Zitat verbreitet
Das verfälschte Zitat kursiert bereits seit mindestens drei Jahren in den sozialen Medien und wird immer wieder "recycelt", obwohl Künast bereits 2015 eine Richtigstellung veröffentlichte. In einer Talkshow hatte sie 2010 auf Thilo Sarrazin reagiert, der wiederholt den Namen der CDU-Politikerin Aygül Özkan falsch ausgesprochen hatte.
Künast sagte damals: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher sich ihren Namen mal merken." In den sozialen Netzwerken wiederum wird ein anderes Zitat verbreitet, nachdem Künast angeblich gesagt habe: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch (sic!) lernen!"
Auf Twitter wurde Steinbach im September mehrfach auf die Fälschung hingewiesen. Gelöscht wurde das Posting allerdings erst einige Zeit später. Andere Fake-Zitate über die Grünen entfernte sie hingegen nicht. Steinbach erreicht auf Twitter mehr als 80.000 Follower.
Steinbach ist Wiederholungstäterin
Steinbach verbreitet des öfteren Falschmeldungen über ihre Social-Media-Konten: Der Thinktank Stiftung Neue Verantwortung untersuchte zehn der am meisten verbreiteten Falschmeldungen aus dem Bundestagswahlkampf. Steinbach hatte alle diese Meldungen verbreitet. Darunter war ein weiteres Fake-Zitat, das der früheren hannoverschen Landesbischöfin Margot Käßmann zugeschrieben wurde. Auch die Falschmeldung, dass Flüchtlinge den Führerschein bezahlt bekommen, verbreitete sie.
Bereits 2017 war Künasts Parteikollegin Claudia Roth rechtlich gegen Steinbach vorgegangen. Auch damals war ein Fake-Zitat verbreitet worden, wonach Roth gesagt habe: "Wir sollten uns stärker an islamischen Werten orientieren. Der Koran bietet die Lösungsansätze die wir brauchen, um sexuelle Übergriffe auf Frauen effektiv zu unterbinden." Auch hier handelte es sich um einen lange widerlegten Fake.
Falschmeldungen in sozialen Netzwerken können strafbar sein
Nicht alle Falschmeldungen, die in sozialen Medien verbreitet werden, sind strafbar. In einigen Fällen verstoßen Fakes jedoch gegen geltendes Recht. Und Erika Steinbach ist nicht die einzige, die sich wegen Falschmeldungen in sozialen Netzwerken verantworten musste. Die Junge Union Bayern musste beispielsweise im Bundestagswahlkampf 2017 ein Bild eines Fake-Tweets von Martin Schulz auf Facebook löschen.
Und die AfD wurde dazu verpflichtet, eine Falschmeldung über das Bundesumweltministerium richtig zu stellen. Der Berliner AfD-Chef Pazderski hatte 2016 behauptet, das Ministerium habe den Wahlkampf Hillary Clintons mitfinanziert.
Nicht nur politische Parteien und Politiker müssen die Konsequenzen für die Verbreitung von Falschmeldungen in sozialen Medien tragen. Wegen erfundener Straftaten von Flüchtlingen wurden 2016 jeweils ein Mann aus Kleve und eine Frau aus Schweinfurt wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Betreiber des Rhein-Neckar-Blog muss sich im Dezember wegen der Störung des öffentlichen Friedens vor Gericht verantworten. Er hatte eine Falschmeldung über einen angeblichen Anschlag in Mannheim verbreitet.
Mehrere Straftatbestände denkbar
Falschmeldungen können auch andere Straftatbestände erfüllen: Beispielsweise sind die Leugnung des Holocausts, Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages weitere relevante Straftatbestände, die durch die Verbreitung von Fakes erfüllt werden können. Auch das Vortäuschen einer Straftat ist verboten.
Nicht immer sind Betroffene erfolgreich, wenn sie den juristischen Weg wählen: Ein syrischer Flüchtling scheiterte 2017 mit einer Klage gegen Facebook. Er hatte 2015 ein Selfie mit Angela Merkel aufgenommen. Das Foto von ihm und der Kanzlerin wurde in sozialen Medien immer wieder mit Terrorverdächtigen, etwa in Brüssel und Berlin, in Verbindung gebracht. Vor Gericht wollte er erwirken, dass Facebook aktiv gegen diese Falschmeldungen vorgeht. Das Landgericht Würzburg entschied damals zugunsten von Facebook.