Energiepolitik Bundestag beschließt Heizungsgesetz
Lange wurde darüber gestritten - nun ist das Heizungsgesetz beschlossene Sache. Im Bundestag wurden die neuen Regelungen mit der Mehrheit der Ampelparteien verabschiedet. Die Union hält an ihrer Kritik an dem Gesetz fest.
Mit der Mehrheit der Ampelparteien hat der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. An der namentlichen Abstimmung beteiligten sich insgesamt 679 Abgeordnete. Von ihnen votierten 399 für das Gesetz, 275 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus. Zudem gab es fünf Enthaltungen.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes - des sogenannten Heizungsgesetzes - zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Dieser wird sich voraussichtlich am 29. September mit dem Heizungsgesetz befassen, das nach vorläufigem Stand aber nicht zustimmungspflichtig ist. Die Länderkammer kann somit zwar Einspruch einlegen, das Gesetz aber nicht blockieren.
Habeck lobt Rechtssicherheit
Der Abstimmung im Bundestag vorausgegangen war eine hitzige Debatte. "Das ist ein gutes Gesetz", lobte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die neuen Regelungen. Sie würden Rechtssicherheit schaffen und Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Energiepreisen schützen. Die Regelungen würden dafür sorgen, dass die Kommunen und die Verbände mitgenommen werden. Das Gesetz sorge für eine soziale Ausbalancierung.
Der anhaltenden Kritik vor allem aus den Reihen der Union hielt Habeck entgegen: "Ich finde es berechtigt, mit konkreten und auch besorgten Nachfragen auf dieses Gesetz einzugehen. Was man allerdings nicht durchgehen lassen sollte, ist, den Menschen Sand ins Auge zu streuen - zu sagen, wir machen Ziele, aber wir tun nichts dafür, dass diese Ziele erreicht werden."
Der Grünen-Politiker verwies darauf, dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 von der vorherigen, unionsgeführten Bundesregierung beschlossen worden sei. Konkrete Maßnahmen habe die aber nicht festgelegt.
Grünen-Fraktionschefin Dröge räumt Fehler ein
Der Weg hin zu einer Einigung zwischen den Ampelpartnern sei allerdings nicht leicht gewesen und es seien auch Fehler gemacht worden, räumte die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katharina Dröge, ein. SPD, Grüne und FDP hätten hart miteinander gerungen, zu oft auch öffentlich. Damit habe es die Ampelkoalition den Bürgern nicht leicht gemacht und Verunsicherung erzeugt, die nicht nötig gewesen wäre.
Mit dem Ergebnis zeigte sich aber auch Dröge äußerst zufrieden. Es sei gelungen, einen konkreten Fahrplan zu entwickeln, wie klimafreundliches Heizen überall gelingen werde. Bürger und Firmen könnten sich konkret darauf einstellen. Das Gesetz mache den Umstieg zum klimafreundlichen Heizen "zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar".
Dobrindt: "Gesetz macht die Menschen arm“
Die Union hingegen hält an ihrem Widerstand gegen das Heizungsgesetz fest. Die schwierige Debatte darum habe in der Bevölkerung nicht bloß Verunsicherung, sondern Angst und Proteste ausgelöst, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Und aus seiner Sicht ist die Angst nicht unbegründet. "Dieses Gesetz macht die Menschen arm", warnte er. Die vorgesehene künftige staatliche Förderung reiche nicht aus und über mögliche Änderungen des Gesetzes sei nicht genügend diskutiert worden. Das Heizungsgesetz sei "der Gipfel der Respektlosigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern".
Verfassungsrichter stoppen Abstimmung vor Sommerpause
Eigentlich hatte die Ampelkoalition schon vor der Sommerpause im Bundestag über das Heizungsgesetz abstimmen lassen wollen. Doch das Bundesverfassungsgericht legte diese Pläne mit seiner Entscheidung Anfang Juli auf Eis. Den entsprechenden Antrag hatte der CDU-Politiker Thomas Heilmann eingereicht. Indem SPD, Grüne und FDP den Gesetzesentwurf den Abgeordneten des Bundestages zu spät vorgelegt hätten, seien seine Rechte als Parlamentarier erheblich verletzt worden.
Gesetz greift zunächst nur für Neubauten
Mit dem Gebäudeenergiegesetz soll der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich festgeschrieben werden. Geplant ist, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Die Regelung soll zunächst unmittelbar nur für Neubauten gelten.
Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können - eine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen gibt es nicht. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung.
Kommunen sollen Wärmepläne entwickeln
Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer können dann entscheiden, was sie machen. Liegen noch keine Wärmepläne vor, sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern laut dem Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen, die noch ohne Pläne sind, sollen sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.
39,2 Millionen Tonnen CO2 einsparen
Nach Berechnungen des Öko-Instituts könnten mit dem neuen Heizungsgesetz bis 2030 im günstigsten Szenario 39,2 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete. Das klappt aber nur, wenn sich 70 Prozent der von einem Heizungseinbau oder Heizungsaustausch betroffenen Gebäudeeigentümer bereits vor dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung für eine klimafreundliche Heizung entscheiden, etwa für eine Wärmepumpe. Im ungünstigsten Szenario entscheiden sich 90 Prozent bis dahin nicht für klimafreundliche Heizungen - dann würden nur 10,8 Millionen Tonnen CO2 eingespart.