Gericht billigt EU-Vertrag Nun blickt Europa auf Klaus
Das tschechische Verfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag im Grundsatz als verfassungskonform bezeichnet. Damit ist der Weg frei für die Unterzeichnung des Reformvorhabens durch Tschechiens Präsidenten Klaus. Das Land hat als einziges der 27 EU-Mitgliedsstaaten den Vertrag noch nicht gebilligt.
Das tschechische Verfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag im Grundsatz für verfassungskonform bezeichnet. Damit kann die Ratifizierung der neuen Rechtsgrundlage der Europäischen Union abgeschlossen werden. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus signalisierte zuletzt, die Ratifikationsurkunde zu unterzeichnen, wenn das Gericht die Beschwerde abweisen sollte. Tschechien ist das letzte der 27 EU-Länder, das den Vertrag noch nicht gebilligt hat.
Vor dem tschechischen Verfassungsgericht hatten 17 Senatoren geklagt, die Klaus politisch nahestehen. Sie sehen die Souveränität des Landes durch den Vertrag zu stark beschränkt. Das Gericht hatte bereits vor knapp einem Jahr eine Klage gegen den Lissabon-Vertrag zurückgewiesen.
Die EU-Staaten hatten vergangene Woche eine Bedingung von Präsident Klaus erfüllt und Tschechien eine Ausnahme von der EU-Grundrechtecharta gewährt. Mit dem Abschluss der Ratifikation in Tschechien könnte der EU-Vertrag noch in diesem Jahr inkraft treten. Mit ihm sollen die EU-Institutionen nach der Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten demokratischer und effizienter werden. Dazu werden zwei neue Spitzenpositionen geschaffen. Erstmals soll ein auf zweieinhalb Jahre gewählter EU-Ratspräsident die Arbeit der alle sechs Monate rotierenden Präsidentschaften der EU-Regierungen verstetigen. Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik herrscht künftig über alle außenpolitischen Handlungsfelder der EU. Über die Besetzung beiden Posten würde ein Sondergipfel voraussichtlich kommende Woche entscheiden.