Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens Friedrich kündigt deutsches Veto an
Wenn sich am Donnerstag die Innen- und Justizminister der EU treffen, könnte auch über einen Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Abkommen abgestimmt werden. Doch eine Chance haben die beiden EU-Länder wohl nicht - denn Deutschlands Innenminister Friedrich hat bereits sein Veto angekündigt.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will einen schnellen Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen verhindern. Sollten beide Länder auf einer Abstimmung beim Treffen der EU-Justiz- und Innenminister am Donnerstag bestehen, werde "der Vorstoß am deutschen Veto scheitern", sagte der CSU-Politiker dem Magazin "Spiegel".
"Auch die Überlegung, nur Teilbereiche freizugeben, also die Einreise über Luft- und Seehäfen, ist vom Tisch", fügte der Minister hinzu. "Die Erweiterung des Schengen-Raums wird von unseren Bürgern nur akzeptiert, wenn die grundlegenden Voraussetzungen sichergestellt sind", sagte Friedrich. Dies sei "derzeit nicht der Fall".
Kritik an Korruption
Der Bundesinnenminister kritisierte vor allem die Korruption in beiden Ländern. "Nach wie vor müssen Bulgarien und Rumänien entschiedener gegen Korruption vorgehen. Wer sich durch Bestechung sein Visum beschafft, könnte - ohne weitere Kontrollen - bis nach Deutschland reisen."
Der Minister kündigte zudem Maßnahmen gegen sogenannte Armutseinwanderung an. Wer komme, "um Sozialleistungen zu kassieren, und das Freizügigkeitsrecht missbraucht", müsse "wirksam davon abgehalten werden", sagte Friedrich dem Magazin. Eine Möglichkeit könne etwa eine "Wiedereinreisesperre für diejenigen sein, die wir zurückgeschickt haben".
Die Landgrenzen dieses Schengen-Raums mit mehr als 400 Millionen Einwohnern sind mehr als 7700 Kilometer lang, die Seegrenzen knapp 42.700 Kilometer. An den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten werden Reisende nur noch in Stichproben oder bei besonderen Ereignissen kontrolliert.
Nach Artikel 23 des Schengener Grenzkodex kann ein Mitgliedsland "im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" für einen begrenzten Zeitraum an seinen Grenzen ausnahmsweise wieder Personen kontrollieren. Die Maßnahmen dürfen höchstens 30 Tage dauern oder so lange, wie die "schwerwiegende Bedrohung" andauert. Die Schengen-Staaten nutzten diese Klausel zum Beispiel, um vor großen Sportveranstaltungen oder Gipfeltreffen Reisende zu kontrollieren.
Artikel 26 lässt notfalls auch eine Verlängerung der Kontrollen auf bis zu zwei Jahre zu, wenn "anhaltende schwerwiegende Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen" das Funktionieren des Schengenraums insgesamt gefährden. Im Falle der Flüchtlingssituation in Griechenland muss die EU jetzt ausdrücklich feststellen, dass die Sicherung der EU-Außengrenzen auch nach den ersten 30 Tagen mit Grenzkontrollen nicht funktioniert. Sollten die EU-Länder der Meinung sein, dass die EU-Außengrenzen nicht gesichert sind, kann die EU dem Antrag Griechenlands zur Verlängerung von Grenzkontrollen stattgeben.
Bulgarien und Rumänien seit 2007 EU-Mitglieder
Rumänien und Bulgarien gehören seit dem Jahr 2007 der Europäischen Union an. Angesichts von Defiziten im Justizwesen sowie beim Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität wurde jedoch ein bislang einzigartiger Kooperations- und Überprüfungsmechanismus festgelegt, der von beiden Ländern die Erfüllung fester Vorgaben verlangt. Die EU-Kommission attestierte Bukarest und Sofia zuletzt immer wieder mangelnde Fortschritte in den genannten Bereichen.
Auch aus anderen EU-Staaten wie Finnland, den Niederlanden und Frankreich kam immer wieder Widerstand gegen einen Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens.