Puigdemont in Belgien Wie lange geht das gut?
Der Katalanen-Führer Puigdemont will vorerst in Belgien bleiben. Aber wie lange darf er das - und wie stehen seine Chancen auf Asyl dort? Und was würde passieren, wenn die spanische Regierung einen Haftbefehl ausstellt?
Ob Carles Puigdemont Belgien zu seiner neuer neuen Wahlheimat macht, ist noch völlig unklar. Genauso, ob er plant, vom Exil in Brüssel aus über das Schicksal seiner wirklichen Heimat Katalonien mitzubestimmen. Jedenfalls steht dem entmachteten Politiker aus Sicht eines der angesehensten belgischen Juristen durchaus das Recht zu, sich in Brüssel aufzuhalten, solange es ihm gefällt: "Er kann sich in der Tat auf das Recht der Reise- und der Bewegungsfreiheit in der EU berufen", sagt Professor Philippe de Bruycker.
EU-Freizügigkeit
Ob es der EU oder auch der belgischen Regierung wirklich genehm ist, Puigdemont ständig in ihrer Nähe zu wissen, ist zwar zweifelhaft. Aber um ihn ausweisen zu können, müsste die politische Führung Belgiens nachweisen, dass der Katalane eine echte und akute Gefahr für die Interessen des Staates darstellen würde.
Das dürfte sich in der Praxis schwierig gestalten, so der Rechtsexperte, der Recht an der Freien Universität Brüssel (ULB) lehrt: "Solange Puigdemont die Grundvoraussetzungen erfüllt - genug finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung - kann er bis an sein Lebensende in Belgien bleiben."
Was passiert bei einem Haftbefehl?
Allerdings merkt er auch an: Die Lage für Puigdemont würde sich radikal ändern, sobald in Spanien ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt wird. Dann bliebe Belgien keine Wahl: "Dann müsste Belgien ihn nach Spanien ausliefern. Ich sehe nicht, wie irgendeine Ausnahme, die es für europäische Haftbefehle gibt, in seinem Fall zutreffen könnte."
Es war ein Minister der ebenfalls separatistische Ziele verfolgenden Partei N-VA in Belgien, der anregte, Katalanen und natürlich auch Puigdemont könnten ja Asyl in Belgien beantragen. Das tun zu wollen, hat der Ex-Regierungschef Kataloniens zwar abgestritten. Aber selbst wenn er sich doch noch umentscheidet, hätte er nach Ansicht von Professor De Bruycker kaum eine Chance, als politisch Verfolgter anerkannt zu werden: "Dass gegen Herrn Puigdemont Anklage erhoben wurde, heißt ja nicht, dass er verfolgt wird. Er hat das spanische Recht gebrochen. Ich sehe nicht, wie ihm auf dieser Grundlage das Recht auf Asyl zugesprochen werden könnte."
Absichten unklar
Ging es ihm bei seiner Brüssel-Reise um das Ausloten seiner Asylchancen oder ums Fädenspinnen in Richtung der flämischen Separatisten, die ihm einigermaßen wohlgesonnen sind? Oder ist es am Ende doch der einigermaßen aussichtslose Versuch, sein Anliegen in das Herz der EU zu tragen? Das weiß nur Puigdemont selbst. Und er allein weiß auch, wie lange er in Belgien zu bleiben gedenkt. Noch scheint der Katalane seine Reise- und Aufenthaltsroute selbst bestimmen zu können. Doch ein spanischer Haftbefehl würde alles schlagartig ändern.