Lockerung der Corona-Auflagen Polens EU-Grenzen sind wieder offen
Polen hat die Grenzen zu einigen seiner Nachbarn wieder geöffnet. Seit Mitternacht gibt es keine Kontrollen mehr an den EU-Binnengrenzen, auch die Quarantänebestimmungen fallen weg. Für andere gelten aber weiterhin Einschränkungen.
Nach knapp drei Monaten hat Polen seine Grenzen zu allen EU-Nachbarländern in der Nacht wieder geöffnet.
Bereits seit Freitag waren die Kontrollen an der litauisch-polnischen Grenze weggefallen. Seit Mitternacht gilt dies auch für die Grenzen zu Deutschland, Tschechien und der Slowakei. Die Auflagen für Reisende aus Nicht-EU-Staaten wurden gelockert. Kontrollen an den Grenzen zur Ukraine, Weißrussland und zur russischen Exklave Kaliningrad (Königsberg) bleiben dagegen erhalten.
Wiederaufnahme der Zugverbindungen noch unsicher
Mitte März hatte die nationalkonservative Regierung in Warschau als Schutzmaßnahme gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus die EU-Binnengrenzen für Ausländer geschlossen. Ausnahmen galten für Menschen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, für Lastwagenfahrer und Diplomaten. Polen, die aus dem Ausland zurückkehrten, mussten für 14 Tage in Quarantäne.
Die Einführung dieser Regelung hatte besonders Pendler an der deutsch-polnischen Grenze hart getroffen. Für sie wurde erst später eine Ausnahmeregelung vereinbart.
Ab dem 16. Juni soll es nun auch wieder Flüge zu Zielen innerhalb der EU geben. Wann die ebenfalls für fast drei Monate gekappten internationalen Zugverbindungen innerhalb der EU wieder aufgenommen werden, ist noch nicht klar. Der Eurocity, der Warschau mit Berlin verbindet, wird seit der Grenzschließung nach Norden in die Hafenstadt Stettin (Szczecin) umgeleitet.
Andere Nachbarn müssen noch warten
Internationale Zugverbindungen in die Nachbarländer Polens, die keine EU-Mitglieder sind, soll es auch weiterhin nicht geben. Für die Bürger Russlands, Weißrusslands und der Ukraine gilt: Sie dürfen nach Polen einreisen, wenn sie Ehepartner oder Kinder polnischer Staatsbürger sind oder in Polen eine Arbeitsgenehmigung haben. Arbeitnehmer aus diesen Ländern müssen nach ihrer Einreise nicht in eine 14-tägige Quarantäne.