Proteste in Hongkong
Hintergrund

Proteste in Hongkong Darf Peking eingreifen?

Stand: 15.08.2019 09:05 Uhr

Die Sorge wächst, dass die chinesische Regierung aufgrund der anhaltenden Proteste in Hongkong eingreifen könnte. Doch geht das ohne Weiteres? Hongkongs Verfassung sieht dafür Regeln vor.

Von Steffen Wurzel, ARD-Studio Shanghai

Seit der Übergabe Hongkongs an China Mitte 1997 wird die frühere britische Kolonie autonom regiert. Dazu gehört auch der Bereich der öffentlichen Sicherheit. Hongkongs Polizei und die anderen Exekutiv-Behörden der Stadt unterstehen also nicht der Staats- und Parteiführung in Peking, sondern der Hongkonger Regierung. Dies und die anderen Grundsätze des Hongkonger Autonomie-Status regelt das Grundgesetz der chinesischen Sonderverwaltungsregion.

Eine Ausnahme im "Basic Law"

Artikel 14 dieses "Basic Law" beschäftigt sich mit der Rolle des chinesischen Militärs in Hongkong. Dort heißt es: Chinesische Truppen sind verantwortlich für die Verteidigung der Stadt, sie dürfen sich aber nicht einmischen in die inneren Angelegenheiten Hongkongs.

Eine Ausnahme gibt es: Die Hongkonger Regierung hat das Recht, chinesische Soldaten anzufordern und zwar im Falle von Naturkatastrophen und zur "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung". Diese ist in Hongkong trotz der seit Monaten dauernden Massenproteste objektiv zwar nicht in Gefahr.

Aber: Hongkongs Regierungschefin Carrie Lam warnte in den vergangenen Tagen mehrmals, die Demonstranten wollten Hongkong "in den Abgrund" stürzen. Solch eine drastische Wortwahl gibt zumindest eine gewisse Richtung vor.

Und: Hongkongs Regierungschefin Lam ist nicht frei gewählt. Sie wurde de facto von Chinas kommunistischer Zentralregierung eingesetzt. Deswegen ist davon auszugehen, dass sie nicht politisch frei über die Frage entscheiden kann, ob die öffentliche Ordnung in Hongkong nun gefährdet ist oder nicht.

Auch Artikel 18 wichtig

Mindestens genauso wichtig wie Artikel 14 des Hongkonger Grundgesetzes ist Artikel 18. Dort steht, dass Chinas Staats- und Parteiführung in Peking das Recht hat, die Gesetze Festland-Chinas in Ausnahmefällen auch auf Hongkong anzuwenden - und zwar im Falle eines Aufruhrs in der Stadt, den die Regierung vor Ort nicht in den Griff bekommt. Ob solch ein Fall gegeben ist, entscheidet nicht die Hongkonger Autonomie-Regierung, sondern die Staats- und Parteiführung in Peking.

Steffen Wurzel, S. Wurzel, ARD Shanghai, 15.08.2019 06:50 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 15. August 2019 um 06:48 Uhr.