Fangquoten der EU Weniger Kabeljau und Seelachs
Einige Fischbestände können sich kaum noch erholen. Die zuständigen EU-Minister haben sich nun auf Einschnitte bei der Kabeljau- und Seelachsfischerei in der Nordsee geeinigt. Umweltschützern geht das aber nicht weit genug.
Deutsche Nordsee-Fischer müssen im kommenden Jahr mit deutlich niedrigeren Kabeljau- und Seelachs-Fangmengen auskommen. Darauf haben sich die EU-Fischereiminister geeinigt.
Beim Kabeljau ist demnach nun eine Reduzierung der erlaubten Fangmenge um 50 Prozent vorgesehen. Auf Deutschland entfallen dann noch etwa 1600 Tonnen. Beim Seelachs ist ein Minus von 15 Prozent geplant - das entspricht ungefähr 8300 Tonnen.
Im Jahr 2020 ist auch vorgesehen, die Obergrenze für Scholle um drei Prozent zu reduzieren.
Plus bei Makrele und Schellfisch
Bei anderen wichtigen Fischarten ist hingegen ein deutliches Plus vorgesehen. Bei der Makrele etwa hoben die Minister die erlaubte Fangmenge um 41 Prozent an. Auf Deutschland entfallen dann rund 23.400 Tonnen. Auch beim Schellfisch ist ein Plus von 23 Prozent geplant.
Die erlaubte Fangmenge beim Hering bleibt hingegen mit rund 39.400 Tonnen unverändert. Im vorigen Jahr hatte es mit einer Reduzierung der erlaubten Menge um 40 Prozent deutliche Einschränkungen gegeben.
Nachhaltigkeitsziele im Blick
Die EU-Kommission sieht mit den ausgegebenen Quoten Nachhaltigkeitsziele erreicht. Dennoch: "Einige dieser Lösungen sind schmerzhaft", sagte der finnische Minister Jari Leppä. Vor allem beim Kabeljau seien wegen des schlechten Zustands der Bestände Einschnitte nötig gewesen. "Die Flotten werden kommendes Jahr auf einem Level fischen, das die Erholung der Bestände nicht verhindern wird", sagte der neue EU-Fischereikommissar Virginijus Sinkevicius.
Deutliche Kritik äußerten Umweltverbände. Mit Blick auf den Kabeljau sagte Stella Nemecky von der Naturschutzorganisation WWF: "Dem Bestand ging es erst seit Kurzem endlich wieder besser - nach einem Bestandszusammenbruch Mitte der 2000er-Jahre und vielen Jahren Erholungsplan." Doch zu früh angehobene Fangmengen zeigten traurige Wirkung.
In Zeiten des Umwelt-Notstands könnten die Regierungen nicht einfach weitermachen wie bisher, sagte Pascale Moehrle, Direktorin der Meeresschutzorganisation Oceana. Die Überfischung müsse dringend gestoppt werden.
Wissenschaftliche Empfehlungen als Basis
Die EU-Staaten legen jedes Jahr die sogenannten zulässigen Gesamtfangmengen für die Nordsee und den Nordost-Atlantik fest. Auf dieser Basis entfallen auf die einzelnen Länder durch festgeschriebene Verteilungsschlüssel die jeweils nationalen Fangmengen. Die EU-Kommission schlägt die Quoten in der Regel auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen vor.
In den anschließenden Verhandlungen geht es darum, die Interessen der Fischfangindustrie gegen Umweltbelange abzuwägen und den Fortbestand der Fischarten zu sichern. Die Obergrenzen gelten für einzelne Fischbestände - das heißt für eine Fischart in einem bestimmten Meeresgebiet. Wenn die erlaubte Fangmenge erreicht ist, muss das jeweilige Land den Fischfang dort vorübergehend einstellen.
Die EU stimmt sich bei Beständen, die gemeinsam befischt werden, auch mit anderen Ländern wie etwa Norwegen ab. In diesem Jahr stand bei den Verhandlungen wegen schlechter Bestandszahlen noch die Keltische See nahe Frankreichs, Großbritanniens und Irlands im Fokus.