Fragen und Antworten Was dürfen EU-Abgeordnete entscheiden?

Stand: 22.10.2015 14:28 Uhr

Bei der Europawahl haben die EU-Bürger darüber abgestimmt, wer künftig ihre Interessen im Europaparlament vertritt. Doch viele wissen nicht, worüber die Abgeordneten entscheiden dürfen und wie sie arbeiten. tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viel Macht hat das Europaparlament?

Ohne Zustimmung des Europaparlaments können nur noch wenige EU-Gesetze in Kraft treten. Seit der ersten Direktwahl der Abgeordneten 1979 hat das Parlament viel Einfluss gewonnen. Ursprünglich war nur eine beratende Funktion bei den Entscheidungen des Rats vorgesehen, den die Regierungen der Mitgliedsstaaten bilden. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte erhielt das Parlament 1987 eine begrenzte Gesetzgebungsbefugnis.

Durch die Verträge von Maastricht (beschlossen 1992) und Amsterdam (1997) wurden Rat und Europaparlament in vielen Bereichen des EU-Rechts gleichberechtigte Partner in der Gesetzgebung. Ohne Unterstützung durch die Mehrheit der Abgeordneten dürfen auch der Präsident der EU-Kommission und die Kommission als Ganzes nicht ernannt werden. Durch ein Misstrauensvotum kann das Europaparlament die EU-Kommission zum Rücktritt zwingen.

Worüber entscheidet das Europaparlament?

Die europäischen Verträge geben dem Europaparlament ein wichtiges Mitspracherecht in vielen Bereichen. Dazu gehören der Binnenmarkt, Umwelt- und Verbraucherschutz, Forschung und Kultur. Aber auch Themen der Arbeits- und Sozialpolitik, der Industrie- und Verkehrspolitik stehen auf der Tagesordnung. In der aktuellen Legislaturperiode beschlossen die Abgeordneten unter anderem, einen EU-Führerschein einzuführen, die CO2-Emissionen von Neuwagen zu begrenzen und Roaming-Gebühren von Mobilfunkanbietern zu senken.

Das Europaparlament legte auch fest, dass Spareinlagen bei Banken bald bis zu 100.000 Euro pro Kunde garantiert sein müssen, dass viele chemische Stoffe in Kinderspielzeug verboten werden und Leiharbeiter den gleichen Lohn bekommen müssen wie andere Beschäftigte im jeweiligen Unternehmen.

Bestimmen die Abgeordneten, wohin das Geld fließt?

Ja. Allerdings entscheidet das Europaparlament gemeinsam mit dem Rat über den Haushaltsplan der EU, den wiederum die EU-Kommission vorschlägt. Bei den sogenannten "nicht-obligatorischen Ausgaben" in Bereichen wie den Sozial- und Regionalfonds haben die Abgeordneten das letzte Wort. Über "obligatorische Ausgaben" für die Landwirtschaft und andere Bereiche, die sich aus Verträgen zwingend ergeben, entscheidet in letzter Konsequenz der Rat. Das Europaparlament kann allerdings den Gesamthaushalt am Ende ablehnen und kontrolliert, ob das Geld richtig und effizient ausgegeben wird.

Darf das Parlament ohne die Staaten Gesetze erlassen?

Nein. Denn über den Rat der Europäischen Union, auch als Ministerrat bekannt, sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten an allen EU-Gesetzen beteiligt und können sie stoppen. Die Parlamente in den EU-Ländern haben dagegen kein Vetorecht. Wenn Rat und Europaparlament eine Verordnung verabschieden, gilt diese direkt als verbindliches Recht in den Mitgliedsstaaten.

Bei der zweiten Gesetzesart, der sogenannten Richtlinie, schreibt die EU Ziele und zentrale Bestimmungen als Rahmen vor. Die Parlamente in den Mitgliedsstaaten müssen diese Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Wie sie das genau machen, bleibt ihnen überlassen.

Wie läuft das Gesetzgebungsverfahren ab?

Ausgangspunkt ist eine Vorlage der EU-Kommission. Sie hat das Initiativrecht. Das Europaparlament kann die Kommission lediglich auffordern, ein Gesetzgebungsverfahren zu starten. Der folgende Weg zu einem EU-Gesetz hängt vom Thema ab. Für die verschiedenen Politikbereiche gilt teils das Mitentscheidungs-, teils das Konsultations- und teils das Zustimmungsverfahren.

Ob das Europaparlament nur eine Stellungnahme abgeben darf oder das Gesetz mitgestalten und sogar verhindern kann, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Zwei Drittel der EU-Gesetze kommen über das Mitentscheidungsverfahren zustande. Europaparlament und Ministerrat haben dabei dasselbe Gewicht. Ohne ihre Zustimmung kann das jeweilige Gesetz nicht in Kraft treten.

Wie funktioniert das Mitentscheidungsverfahren?

Am Anfang des Verfahrens legt die EU-Kommission einen Entwurf vor. Das Europaparlament debattiert den Text und beschließt Änderungsanträge. Stimmt der Rat diesen Änderungen zu, wird das Gesetz verabschiedet. Stimmt der Rat nicht zu, legt er dem Parlament einen "gemeinsamen Standpunkt" vor. Falls die Abgeordneten keine Einwände haben, tritt das Gesetz in Kraft. Sie können die Vorlage aber auch endgültig stoppen oder Änderungen verlangen, über die dann erneut der Rat entscheidet.

Falls dieser seine Zustimmung verweigert, sucht ein Vermittlungsausschuss beider Organe nach einem Kompromiss. Scheitert dieser Versuch, ist auch das Gesetz gescheitert. Einigen sich beide Seiten im Vermittlungsausschuss, müssen Europaparlament und Rat dem Kompromiss jeweils zustimmen, damit das Gesetz in Kraft tritt.

Entscheiden die Abgeordneten nach ihrer Nationalität?

Die politische Überzeugung ist wichtiger als das Herkunftsland. Gemäß ihrer politischen Zugehörigkeit haben sich die meisten Abgeordnete zu Fraktionen zusammengeschlossen. Eine Fraktion muss zurzeit aus 20 oder mehr Parlamentariern bestehen und darf sich nicht nur aus Vertretern eines Landes zusammensetzen. Die Fraktionsmitglieder müssen mindestens ein Fünftel der Mitgliedsstaaten repräsentieren. In der aktuellen Legislaturperiode haben sich sieben Fraktionen gebildet, die über besondere Rechte im Gesetzgebungsverfahren, bei der Aufteilung der Redezeit und der Besetzung der Ausschüsse verfügen. Trotz der zentralen Rolle der Fraktionen beeinflusst bei manchen Themen auch die Nationalität der Abgeordneten das Abstimmungsverhalten.

Wie kommen die nötigen Mehrheiten zustande?

Eine formelle Koalition mehrerer Parteien gibt es im Europaparlament nicht. Anders als im Bundestag stehen sich keine festen Blöcke der Fraktionen von Regierung und Opposition gegenüber. Mehrheiten müssen deshalb im Prinzip für jedes Gesetz neu organisiert werden. In der Praxis hat sich jedoch eine Zusammenarbeit der beiden größten Fraktionen eingespielt: Die EVP-ED-Fraktion mit christdemokratischen und konservativen Abgeordneten verfügt gemeinsam mit der SPE-Fraktion der Sozialdemokraten über die notwendige Stimmenzahl. Gemeinsam bilden sie bei vielen Themen eine informelle große Koalition. Von Fall zu Fall ergeben sich aber mit Unterstützung kleinerer Fraktionen auch andere Mehrheiten.

Wie viel Einfluss haben die EU-Staaten im Europaparlament?

Alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entsenden Abgeordnete ins Europaparlament. Länder mit vielen Einwohnern stellen mehr Parlamentarier als EU-Staaten mit einer kleinen Bevölkerung. In der neuen Legislaturperiode kommen von 736 Abgeordneten 99 aus Deutschland, das damit zahlenmäßig über das größte Gewicht verfügt. Jeweils 78 Europaabgeordnete wählen Briten, Italiener und Franzosen. Den geringsten Einfluss hat Malta mit fünf Parlamentariern.

Wo tagt das Europaparlament?

Die Arbeit des Europaparlaments verteilt sich in erster Linie auf Straßburg und Brüssel. 18 Wochen pro Jahr tagt das Plenum, überwiegend in Straßburg. Durchschnittlich zwei Wochen pro Monat sind für die Arbeit der Ausschüsse vorgesehen. Deren Sitzungen finden ebenso wie die der Fraktionen in Brüssel statt. Ein Teil der Verwaltung des Parlaments ist an einem dritten Standort untergebracht: in Luxemburg.

Wie werden Europaabgeordnete gewählt?

Die Bürger in den Mitgliedstaaten wählen alle fünf Jahre ihre Abgeordneten für das Europaparlament. In der Bundesrepublik gilt dabei eine Fünf-Prozent-Hürde. Die deutschen Wähler haben bei der Europawahl nur eine Stimme, mit der sie sich für die Liste einer Partei oder einer politischen Vereinigung entscheiden. Teilweise handelt es sich dabei um Landeslisten für das jeweilige Bundesland, teilweise um Bundeslisten für ganz Deutschland. Nach dem Grundsatz der Verhältniswahl werden die Mandate zwischen den Parteien aufgeteilt, und zwar gemäß dem jeweiligen Anteil an den abgegebenen Stimmen.