EuGH-Generalanwalt Facebook soll Hasspostings nachspüren
Opfer herabwürdigender Kommentare in sozialen Netzen sind von einem wichtigen EU-Gutachter gestärkt worden. Demnach müssen Plattformen wie Facebook nicht nur Hasspostings löschen, sondern auch wortgleiche Äußerungen aufspüren.
Von Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion
Auf ihrer Facebook-Seite verlinkte eine Nutzerin aus Österreich einen Artikel über Flüchtlinge. In diesem Post beleidigte sie zugleich die damalige Chefin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek, unter anderem als "miese Volksverräterin".
Die Politikerin zog vor Gericht, der Fall ging durch die Instanzen. Der Oberste Gerichtshof in Österreich kam zum Ergebnis, dass es sich um eine beleidigende und ehrverletzende Äußerung handelt. Nun will er vom Europäischen Gerichtshof wissen: Muss Facebook nur diese eine konkrete Äußerung löschen, oder sogar weltweit nach wortgleichen Äußerungen suchen?
Eva Glawischnig-Piesczek zog vor Gericht.
"Akzeptabler Aufwand"
Der Generalanwalt am EuGH kam in seinem Schlussgutachten zu dem Ergebnis: Die Gerichte dürfen Facebook als Host-Provider dazu verpflichten, weltweit in ihrem sozialen Netzwerk nach wortgleichen Äußerungen zu suchen. Das sei mit akzeptablem Aufwand machbar und auch im Sinne der Betroffenen geboten. Schließlich könne man durch das Teilen von Posts auch schnell solche Beleidigungen verbreiten.
Selbst nach sinngleichen Äußerungen müsste Facebook suchen, wenn ein Gericht das verlangt. Das allerdings nur bei demjenigen Nutzer, der die ursprüngliche Beleidigung gepostet hat. Außerdem erlaube es das EU-Recht den nationalen Gerichten, Facebook dann auch zur Löschung dieser Beleidigungen zu verpflichten. Die Gerichte müssten bei Ihren Entscheidungen aber darauf achten, dass deren Folgen "klar, konkret und vorhersehbar" seien.
Grundrechte sollen nicht außer Acht gelassen werden
Vor allem dürften die Gerichte die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht außer Acht lassen. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind ein Gutachten, das dem EuGH bei der Entscheidungsfindung helfen soll. Das endgültige Urteil aus Luxemburg kommt dann erst in einigen Wochen.
Az. C-18/18