Nach Klage von Umweltgruppen Britisches Gericht kippt Pläne für Kohlebergwerk
Mit dem Argument, eine Mine zur Kohleförderung werde keine zusätzlichen Treibhausgase verursachen, wollte eine Firma in Großbritannien den ersten Stollen seit Jahrzehnten bauen. Klimaaktivisten liefen Sturm - und bekamen vor Gericht Recht.
Der High Court in London hat den geplanten Bau eines umstrittenen Kohlebergwerks in Nordengland gestoppt und damit einer Klage von Umweltgruppen stattgegeben. Es wäre das erste neue Kohlebergwerk in Großbritannien seit drei Jahrzehnten gewesen.
Die vorherige konservative britische Regierung hatte im Dezember 2022 grünes Licht für das Projekt erteilt. Das neue Kabinett der Labour-Partei kündigte allerdings bereits an, es nicht zu unterstützen. Regierungsvertreter erklärten kurz nach dem Amtsantritt im Juli, dass in der Genehmigung für das Bergwerk in Whitehaven ein "Rechtsfehler" vorliege.
"Ein großer Sieg"
Dieser Auffassung folgte nun auch das Gericht. Niall Toru, leitender Anwalt der Klimaorganisation Friends of the Earth, nannte das Urteil eine "fantastische Nachricht und einen großen Sieg": "Diese Mine hätte von vornherein nicht genehmigt werden dürfen, sie hätte enorme Auswirkungen auf das Klima."
Anwälte für das Bergbauunternehmen West Cumbria Mining (WCM) hatten argumentiert, dass die Mine einen "weitgehend neutralen Effekt auf die globale Freisetzung von Treibhausgasen" haben würde. Die zu fördernde Kohle sei "grüner" als aus dem Ausland importierte - und für die Stahlerzeugung nötig. Die Annahme des Unternehmens sei rechtlich fehlerhaft, hieß es jedoch in der Begründung des Urteils.
Wegweisendes Urteil des obersten Gerichts
WCM teilte mit, die Auswirkungen des Urteils würden nun geprüft, mehr sei zunächst nicht zu sagen. Gegen den Richterspruch kann noch Berufung eingelegt werden. Befürworter argumentierten auch, mit dem Projekt in der Region Cumbria entstünden Hunderte Jobs in einem strukturschwachen Gebiet.
Bei dem Urteil handelt es sich um das erste, seit der britische Supreme Court im Juni entschieden hatte, dass bei der Genehmigung von Projekten zur Förderung fossiler Brennstoffe die langfristigen Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt werden müssen. Das schließt das spätere Verbrennen der geförderten fossilen Brennstoffe mit ein.