Gerichtshof für Menschenrechte Anschlag auf Nawalny nicht ausreichend untersucht
Russland hat den Giftanschlag auf den Oppositionspolitiker Alexej Nawalny nicht ausreichend strafrechtlich untersucht. Das urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und spricht Nawalny Entschädigung zu.
Im August 2020 wurde der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny auf einem Flug innerhalb Russlands vergiftet. Er konnte damals nach Deutschland ausgeflogen und in der Berliner Charité behandelt werden. Dort wurde bei Nawalny das Nervengift Nowitschok festgestellt. In der westlichen Welt gehen die meisten seither von einem gezielten Giftanschlag auf Nawalny aus. Die russischen Behörden haben dagegen bestritten, dass Nawalny überhaupt vergiftet worden ist.
Entschädigung von 40.000 Euro
Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden, dass die russischen Behörden die Vergiftung von Alexej Nawalny effektiv aufklären müssen. Die bisher von Russland durchgeführten Ermittlungen seien nicht ausreichend. Nawalny wurde zudem eine Entschädigung von 40.000 Euro zugesprochen.
Russland dürfte Urteil egal sein
Das Urteil ist für Russland rechtlich bindend. Denn das Verfahren wurde eingeleitet, bevor Russland im September 2022 endgültig aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgetreten ist. Es ist aber nicht zu erwarten, dass Russland sich tatsächlich an das Urteil hält und Nawalny eine Entschädigung zahlt.