Neue Vorschriften EU will Verstöße gegen Russland-Sanktionen eindämmen
Beispiellose EU-Sanktionen sollen Russlands Fähigkeit zur Kriegsführung gegen die Ukraine einschränken. Doch nicht immer sind sie so wirksam, wie sie es sein könnten. Das will man in Brüssel nun ändern.
Um die Umgehung von Russland-Sanktionen einzudämmen, haben die EU-Staaten neue Regeln zur Strafverfolgung beschlossen. Die nun angenommenen Vorschriften sehen vor, dass künftig überall in der Europäischen Union Zuwiderhandlungen geahndet werden müssen.
Dazu zählen etwa die Hilfe bei der Umgehung eines Reiseverbots, der Handel mit sanktionierten Gütern oder die Durchführung verbotener Finanztätigkeiten. Zudem kann den Angaben zufolge künftig auch die Anstiftung, Beihilfe und der Versuch eines Sanktionsverstoßes bestraft werden.
Verstöße sollen effektiver geahndet werden
"Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen mit wirksamen und verhältnismäßigen strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden, die je nach Straftat unterschiedlich sind", erklärte der Rat der Mitgliedstaaten. So gilt es demnach sicherzustellen, dass bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen Sanktionen auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann.
Unternehmen sollen darüber hinaus auch dann haftbar gemacht werden können, wenn eine Straftat von einer Person begangen wurde, die eine Führungsposition in der Organisation innehat. "In solchen Fällen können Sanktionen den Ausschluss von Geschäftstätigkeiten und den Entzug von Zulassungen und Genehmigungen für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beinhalten", teilte die EU mit.
Neuregelung vor dem Hintergrund der Russland-Sanktionen
Die Neuregelung gilt für Verstöße gegen alle EU-Strafmaßnahmen. Hintergrund ist allerdings insbesondere die Umgehung von Sanktionen, die die EU wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erlassen hat. Dazu gehören etwa Einfuhrverbote für Rohöl, Kohle, Stahl, Gold und Luxusgüter, Ausfuhrverbote für militärisch nutzbare Produkte sowie Strafmaßnahmen gegen Banken und Finanzinstitute.
Zu einem entschlosseneren Vorgehen gegen Sanktionsverstöße hatte im vergangenen Jahr unter anderem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck aufgerufen. Der Grünen-Politiker kritisierte damals, es gebe deutliche Umgehungen - auch aus Deutschland heraus. Dabei werde das Interesse der Menschen, die um ihre Freiheit kämpfen, verraten, sagte er mit Blick auf die Ukraine und den russischen Angriffskrieg.