Europäischer Gerichtshof Deutschland soll über Zwangshaft entscheiden
Der EuGH hat den Streit um Zwangshaft gegen Politiker zur Durchsetzung von Gerichtsurteilen nach Deutschland verwiesen. Dabei geht es um Dieselfahrverbote und den Umgang Bayerns mit gerichtlichen Vorgaben.
Deutschland muss entscheiden, ob Zwangshaft gegen Politiker angeordnet werden kann - um Gerichtsurteile durchzusetzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte, Zwangshaft könne nur verhängt werden, wenn es dafür im deutschen Recht "eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage" gebe. Und es müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Nach nationalem Recht dürfte dies kaum möglich sein.
Söder soll Vorgaben nicht umgesetzt haben
Konkret ging es um den Luftreinhalteplan für München. Die Deutsche Umwelthilfe hatte Zwangshaft gegen Politiker beantragt, weil die bayerische Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gerichtliche Vorgaben unter anderem zu Diesel-Fahrverboten im Luftreinhalteplan für München nicht umsetzt. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die zuvor bereits verhängten Zwangsgelder wirkungslos blieben.
Bayerns Ministerpräsident Söder hatte geäußert, dass es in München keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben wird.
Umweltverband will Fahrverbote
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof rief in der Frage den EuGH an. Die Münchner Richter wollten wissen, ob die beantragte Anordnung von Zwangshaft "unionsrechtlich möglich, beziehungsweise geboten ist". Sie verwiesen dabei darauf, dass die Verhängung von Zwangshaft aus innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sei.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sollen aus Sicht des Umweltverbands helfen, die Belastung mit Stickoxiden unter gültige EU-Grenzwerte zu drücken. Söder und die bayerische Staatsregierung lehnen Fahrverbote jedoch als unverhältnismäßig ab.