EuGH-Urteil Mehr Transparenz bei Flugpreisen
Vermeintlich günstige Flüge im Internet, die während der Buchung auf wundersame Weise immer teurer werden: Nach einem EuGH-Urteil könnte dieses Phänomen der Vergangenheit angehören.
Wer öfter im Internet Flüge bucht, kennt das Problem: Man kann sich nie ganz sicher sein, ob die oftmals verlockenden Preisangebote tatsächlich der Summe entsprechen, die man am Ende bezahlt. Denn viele Fluglinien - vor allem Billig-Airlines - locken mit scheinbaren Schnäppchen, um dann während des Buchungsvorgangs diverse Zusatzkosten aufzuschlagen. Das ist nicht zulässig, hat jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Schon bei der ersten Nennung eines Preises müssten neben dem reinen Flugpreis sämtliche unvermeidbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte enthalten sein, urteilten die Richter am EuGH und bestätigten damit ihre bisherige Linie. Bereits 2016 hatten sie in einem ähnlichen Fall genauso entschieden.
Italienische Behörden gegen Ryanair
Im konkreten Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde und der irischen Fluggesellschaft Ryanair aus dem Jahr 2011. Laut Aufsicht fehlten in den damaligen Preisangaben die Mehrwertsteuer bei Inlandsflügen, die Gebühren für den Online-Check-in und für Kreditkartenzahlungen, wenn eine andere Karte als die von Ryanair bevorzugte Marke genutzt werden sollte. Der italienische Staatsrat legte den Fall dem EuGH zur Auslegung der maßgeblichen EU-Verordnung vor.
Die Luxemburger Richter verwiesen nun darauf, dass alle unvermeidbaren Preisbestandteile im ersten Angebot berücksichtigt werden müssen. Dazu zählten besonders die Mehrwertsteuer und die Gebühren für Fremd-Kreditkarten. Beim Check-in komme es darauf an, ob eine kostenfreie Alternative zur Verfügung stehe. Ist dies nicht der Fall, müssten auch diese Kosten bereits im erstgenannten Preis enthalten sein. Auswählbare Zusatzleistungen inklusive der darauf fälligen Steuern müssten hingegen erst zu Beginn des Buchungsverfahrens klar und transparent mitgeteilt werden.
Nationale Gerichte am Zug
Nun ist die italienische Justiz gefragt. Denn mit dem Urteil hat der EuGH nicht über den nationalen Rechtsstreit entschieden, sondern lediglich auf Antrag Italiens vorab EU-Rechtsfragen geklärt. In der Sache müssen nun die italienischen Verwaltungsgerichte entscheiden.
Az.: C-28/19