Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet über das EU-Recht.

Finanzielle Sanktionen EuGH verurteilt Ungarn wegen Asylpolitik

Stand: 13.06.2024 11:31 Uhr

Der Europäische Gerichtshof hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn verhängt. Grund ist, dass das Land die EU-Asylregeln nicht umgesetzt hat. Ungarn soll 200 Millionen Euro zahlen und ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn verhängt. Grund ist, dass das Land die EU-Asylregeln nicht umgesetzt hat, urteilten die Richter in Luxemburg. Der EuGH hat Ungarn deshalb zu einer Strafe von 200 Millionen Euro verurteilt. Außerdem ab sofort eine Million Euro für jeden weiteren Tag, an dem es den Forderungen eines EuGH-Urteils vom Dezember 2020 nicht nachkommt.

Der EuGH hatte damals kritisiert, Ungarn bringe Flüchtlinge ohne ausreichenden Rechtsschutz nach Serbien zurück oder inhaftiere sie in sogenannten Transitzonen. Häufig wurde damals den Flüchtlingen die Möglichkeit verwehrt, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Neue Regeln sahen dann vor, dass Schutzsuchende unter Umständen ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie gegebenenfalls nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung kippte der EuGH im vergangenen Jahr. 

Die Europäische Kommission war der Ansicht, dass Ungarn dem Urteil von 2020 noch immer nicht nachgekommen sei. Außer in Bezug auf die Transitzonen, die es bereits vor der Verkündung des Urteils geschlossen hatte. Die Behörde hatte deshalb 2022 eine neue Vertragsverletzungsklage erhoben und ein Zwangsgeld gegen Ungarn beantragt.

Ungewöhnlich deutliches Urteil

Der Argumentation der EU-Komission folgten die obersten EU-Richter nun mit ungewöhnlicher Entschiedenheit. In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass Ungarn nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die zur Durchführung des Urteils von 2020 erforderlich sind. Ungarn umgehe "bewusst" die gemeinsame Flüchtlingspolitik der EU. Dieser "Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit" sei "eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des Unionsrechts" und ein "schwerer Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität". Davon betroffen seien einerseits die Flüchtlinge, gleichzeitig schiebe Ungarn die tatsächliche und auch die finanzielle Verantwortung den anderen EU-Staaten zu.

Wegen der rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarns rechtsnationale Regierung schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt.

Ungarn ist nicht das einzige Land, dem in den vergangenen Jahren ein Zwangsgeld aufgebrummt wurde. Polen wurde 2021 vom EuGH zu einer Zahlung von einer Million Euro täglich verurteilt, weil es höchstrichterliche Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Der Betrag wurde später halbiert. 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 13. Juni 2024 um 12:00 Uhr in den Nachrichten.