"PanamaPapers" EU-Parlament für Untersuchungsausschuss
Die "PanamaPapers" und der Kampf gegen Steuerhinterziehung beschäftigen auch die EU. Während das Europaparlament einen Untersuchungsausschuss einsetzen will, stellte die Kommission ihre Pläne für mehr Transparenz bei Großkonzernen vor.
Mit einem Untersuchungsausschuss will das Europäische Parlament dem in den "PanamaPapers" offengelegten Transfer von Geld in Briefkastenfirmen und möglichen Steuervergehen nachspüren. Das teilten Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Linke in Straßburg mit. Sie verfügen mit mehr als 300 Abgeordneten über das dafür nötige Quorum.
Bereits am Donnerstag solle über das Mandat beraten werden, sagte der Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Philippe Lamberts. Möglich ist eine Zusammenlegung mit einem bereits bestehenden Untersuchungsausschuss über die langjährige Steuerpraxis in Luxemburg. Die Christdemokraten der Europäischen Volkspartei (EVP) wollen nach Angaben ihres Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber (CSU) am Mittwoch entscheiden, ob auch sie den Ausschuss befürworten.
EU-Kommission will Konzerne zu Transparenz zwingen
Die EU-Kommission stellte derweil ihre Pläne im Kampf gegen Steuervermeidung vor. Sie will Großkonzerne verpflichten, ihre Geschäfte in Mitgliedsländern und Steueroasen zu veröffentlichen. Die neuen Vorschriften sollen für alle Firmen gelten, die in der EU aktiv sind und einen Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro aufweisen, so die Kommission. Ziel ist es, dass sich Unternehmen nicht mehr legal vor Steuerzahlungen drücken können, indem sie ihre Gewinne Tochterfirmen in EU-Staaten wie Luxemburg oder Irland zuschreiben, obwohl der Mutterkonzern dort kaum geschäftlich aktiv ist.
Ausweitung der EU-Pläne nach "PanamaPapers"
Die Vorschläge, die noch mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsländern abgestimmt werden müssen, wurden schon seit Monaten ausgearbeitet. Als Reaktion auf die Enthüllungen der "PanamaPapers" zur Nutzung von Briefkastenfirmen in Mittelamerika weitet die EU-Kommission die geplante Regelung nun auch auf Firmengeschäfte in Steueroasen aus. Allerdings müssten sich die EU-Staaten dafür zunächst auf eine gemeinsame Liste einigen, welche Länder sie außerhalb der Union als Steueroasen brandmarken wollen. Anläufe für solch einen einstimmigen Beschluss sind bislang stets gescheitert.
Zunächst sollen die Konzerne nach dem Willen der EU-Kommission für jedes EU-Land, in dem sie tätig sind, eine Reihe von Kennzahlen veröffentlichen. Dazu gehören die Art der Geschäfte, die Zahl der Mitarbeiter, der Vorsteuergewinn und der nicht ausgeschüttete Gewinn. Außerdem soll der Gesamtumsatz angegeben werden, der sowohl die Geschäfte außerhalb des Unternehmens als auch mit Tochterfirmen umfassen muss. Auch die Höhe der Einkommenssteuer auf Basis des Jahresgewinns in dem jeweiligen Land sollen die Konzerne darlegen.