EU fördert Reparierbarkeit Kaputt soll nicht das Ende sein
Tonnenweise landen in Europa täglich Haushaltsgeräte auf dem Müll, auch weil sie schlecht zu reparieren sind. Das will die EU-Kommission jetzt per Vorschrift ändern. Verbraucherschützer sind erfreut.
Es geht noch nicht um alle Haushaltsgeräte, aber immerhin um Leuchten, Kühlschränke, Fernsehgeräte, Spülmaschinen und Waschmaschinen. Die EU-Kommission will die sogenannte Öko-Design-Richtlinie verschärfen - und damit einerseits die Verbraucher in Europa besser schützen und andererseits etwas für Klima und Umwelt tun.
Isabell Buschke vom Europäischen Verbraucherschutzverband formuliert es so: "Neben der Sparsamkeit, was den Stromverbrauch angeht, werden jetzt ganz andere verbraucherfreundliche Maßnahmen da hinein geschrieben - nämlich die Frage nach der Reparierbarkeit." Es gehe also darum, wie man Produkte langlebiger machen könne.
Ersatzteile müssen mehrere Jahre erhältlich sein
Geräte sollen nicht mehr so schnell entsorgt werden, auch damit weniger Elektroschrott aus Europa beispielsweise auf riesigen Müllkippen in Afrika landet. Dazu schreibt die Richtlinie in Zukunft vor, dass Hersteller Ersatzteile für neu gekaufte Produkte nach Anschaffung mindestens noch sieben Jahre lang anbieten müssen; bei Waschmaschinen und Spülmaschinen sogar zehn Jahre lang. Die Produzenten werden verpflichtet, diese Teile innerhalb von 15 Tagen zu liefern. Allerdings: nicht an Privatleute, sondern an Fachbetriebe.
"Wir hoffen, dass das den Alltag von Verbrauchern in Zukunft besser und günstiger macht, dass es umweltschonender ist in Zukunft", sagt Buschke. "Der einzige kleine Wermutstropfen aus unserer Sicht ist, dass Verbraucher die Ersatzteile nicht direkt im Handel kaufen können, sondern dass diese Teile nur den Installateuren zu Verfügung stehen."
Fortschritte bei Gewährleistung
Begrüßenswert sei auch, dass es in Zukunft strengere Auflagen zum Wasserverbrauch und zum Wasch- beziehungsweise zum Spülerfolg gebe. Was aus Sicht der Verbraucherschützer noch fehlt, ist eine europaweite Ausweitung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Denn die wären der nächste Schritt, um Hersteller in die Pflicht zu nehmen und die Langlebigkeit nicht nur von Haushaltsgeräten weiter zu verbessern.
Immerhin gebe es aber auch hier zumindest kleine Fortschritte, sagt Buschke: "Bisher hat man ja zwei Jahre, was die Gewährleistungsfristen angeht. Aber nur sechs Monate Beweislastumkehr." Also nur im ersten halben Jahr nach dem Kauf liegt die Nachweispflicht dafür, dass bei Auslieferung eines Artikels kein Mangel bestand, beim Händler und nicht beim Kunden. "Das wurde jetzt tatsächlich erhöht auf ein Jahr. Und das wird auch deutschen Verbrauchern in Zukunft zugutekommen."
Die neuen Regeln müssen nicht mehr vom Europäischen Parlament oder von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Mit Beginn des Jahres 2021 sollen sie in Kraft treten.