Belgische Meiler Doel Längere AKW-Laufzeit nicht rechtens?
Bis 2025 will Belgien die Atommeiler Doel am Netz behalten. Eigentlich hätte 2015 Schluss sein sollen im Pannen-AKW. Der EuGH prüft, ob die längere Laufzeit rechtens ist. Die EU-Gutachterin hat Zweifel.
Der Europäische Gerichtshof prüft in den kommenden Monaten, ob die Entscheidung der belgischen Regierung rechtens war, das Atomkraftwerk Doel länger am Netz zu halten. Das Gutachten der Generalanwältin des EuGH, Juliane Kokott, zieht die Rechtmäßigkeit in Zweifel.
Risiken für Umwelt nicht geprüft
Aus Sicht der Rechtsgutachterin hätte Belgien vor seinem Votum für eine längere Laufzeit die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt prüfen müssen. Auf eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz UVP, hatte die Regierung 2015 jedoch verzichtet, obwohl sie laut EU-Richtlinien für bestimmte Großprojekte vorgeschrieben ist.
Zwölf Jahre zuvor hatte sich Belgien den schrittweisen Ausstieg aus der Atomkraft bis 2025 zum Ziel gesetzt. Damit war eigentlich auch das Aus für die Meiler Doel 1 und Doel 2 bis 2015 verbunden. Doch im Jahr des geplanten Abschaltens dann die Kehrtwende - und eine Fristverlängerung um zehn Jahre.
Umweltorganisationen des Landes klagten daraufhin gegen die längere Laufzeit trotz fehlender UVP. Das belgische Verfassungsgericht gab die Entscheidung schließlich an den EuGH weiter. Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses wird erst in einigen Wochen erwartet. Häufig folgen die Richter in ihren Urteilen aber den Einschätzungen der Rechtsgutachten.
EuGH-Urteil würde nicht automatisch das Aus bedeuten
Das AKW Doel liegt nahe Antwerpen und ist schon lange ein Streitpunkt. Wiederholt war es zu Pannen und Störfällen gekommen, darum hatte Belgien den Betreiber Electrabel 2015 zu Renovierungen verpflichtet. 700 Millionen Euro sollte der Konzern dafür investieren.
Derzeit sind die beiden Reaktoren Doel 1 und 2 außer Betrieb, eben wegen der baulichen Mängel und ausstehenden Wartungsarbeiten. Trotzdem kann Belgien sie voraussichtlich wieder hochfahren, auch wenn der EuGH die Laufzeitverlängerung für unrechtmäßig erklären sollte. Laut Kokott könnte Belgien als Argument anführen, ohne Doel sei die Stromversorgung des Landes nicht mehr gesichert.