Präsidentenwahl in Russland Gericht urteilt erneut gegen Kandidatur Nadeschdins
Ein russisches Gericht hat die Berufung des Putin-Konkurrenten Nadeschdin gegen seinen Ausschluss von der Präsidentschaftswahl abgelehnt - bereits zum dritten Mal. Nadeschdin kündigte einen weiteren Einspruch gegen das Urteil an.
Der liberale Oppositionelle Boris Nadeschdin hat eigenen Angaben zufolge bei dem Versuch, bei der Präsidentschaftswahl in Russland zu kandidieren, eine weitere Niederlage erlitten. "Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat meinen Antrag auf Anfechtung der Verweigerung der Registrierung abgewiesen", erklärte Nadeschdin in Onlinediensten.
Der Oberste Gerichtshof hatte bereits zwei vorherige Berufungen Nadeschdins gegen die Entscheidung der Wahlkommission abgelehnt. Der Oppositionspolitiker kündigte an, die Entscheidung anfechten zu wollen.
Kommission bemängelt ungültige Unterschriften
Nadeschdin hat im Wahlkampf ein Ende des Konflikts in der Ukraine gefordert. Tausende Russinnen und Russen hatten Petitionen unterschrieben, um eine Kandidatur Nadeschdins zu unterstützen. Eine derartige Unterstützung für einen oppositionellen Kandidaten in Russland ist ungewöhnlich.
Nadeschdin, Abgeordneter in einer Stadt nahe Moskau, reichte bei der Wahlkommission 105.000 Unterschriften ein. Die russische Wahlkommission urteilte, dass mehr als 9.000 davon ungültig seien. Die russischen Wahlregeln sehen vor, dass maximal fünf Prozent der Unterschriften zu Gunsten eines potenziellen Präsidentschaftskandidaten für ungültig befunden werden können.
Kaum noch Konkurrenz für Putin
Bei der Präsidentschaftswahl Mitte März wird ein Sieg von Amtsinhaber Wladimir Putin erwartet. Putin lenkt Russland seit mehr als 20 Jahren als Präsident oder als Ministerpräsident. Bei der Wahl gibt es keine wirkliche Opposition. Ein Großteil der Opposition ist im Gefängnis oder im Exil, in der vergangenen Woche starb der prominente Kreml-Kritiker Alexej Nawalny in Haft.