Demokratiebewegung in Hongkong Verurteilung von Aktivisten bleibt bestehen
Sieben Vertreter der Demokratiebewegung in Hongkong sind mit einem Berufungsantrag vor dem Obersten Gericht gescheitert. Die Aktivisten - darunter Jimmy Lai - wurden wegen einer nicht genehmigten Versammlung im Jahr 2019 verurteilt.
Der Oberste Gerichtshof von Hongkong hat die Verurteilungen von sieben der bekanntesten Vertreter der dortigen Demokratiebewegung bestätigt. Betroffen sind der Aktivist und Medienunternehmer Jimmy Lai, der Gründungsvorsitzende der Demokratischen Partei, Martin Lee, und fünf frühere prodemokratische Abgeordnete.
Sie waren im Jahr 2021 wegen ihrer Rolle bei der Organisation eines ungenehmigten Protests gegen die Hongkonger Regierung im Jahr 2019 verurteilt worden. Damals hatten geschätzt 1,7 Millionen Menschen mehr Demokratie und eine größere Rechenschaftspflicht der Polizei gefordert. Der Protest verlief vergleichsweise friedlich.
Die Verurteilung war ein schwerer Schlag für die Demokratiebewegung. Im vergangenen Jahr waren die bekannten Aktivisten zwar in einem Berufungsverfahren von dem Vorwurf freigesprochen worden, die Demonstration organisiert zu haben. Die Schuldsprüche für die Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung blieben jedoch bestehen.
Recht auf friedlichen Protest
Die Berufung gegen die verbliebenen Verurteilungen wurde nun von den Richtern einstimmig abgelehnt. Die Aktivisten hatten beanstandet, dass der Richter im ursprünglichen Verfahren keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen hatte und zitierten dabei zwei nicht bindende Entscheidungen des höchsten britischen Gerichts. Sie argumentierten, gewaltfreie Demonstranten dürften nicht verurteilt werden, weil dies gegen das Recht auf friedlichen Protest verstoße.
In ihrer schriftlichen Urteilsbegründung erklärten jedoch der Oberste Richter Andrew Cheaung und Richter Roberto Ribeiro, die britischen Urteile seien für die Rechtsprechung in Hongkong nicht von Belang, da die Rahmenbedingungen für Anfechtungen auf Grundlage der Menschenrechte in den beiden Rechtssystemen unterschiedlich seien.