Doktortitel auf dem Prüfstand Wie funktioniert das Verfahren?
Um einem Doktor sein Titel aberzukennen, ist eine längere Prüfung erforderlich. Momentan ist ein solches Verfahren gegen Bundesforschungsministerin Schavan anhängig - Ausgang offen. Doch wie läuft dies eigentlich ab? Wer prüft was und wer entscheidet? Ein Überblick.
Wird einem Doktor sein Titel aberkannt, ist diesem Akt ein längeres Verfahren vorausgegangen. Momentan läuft ein solches Verfahren gegen Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Die Prüfung nimmt die Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vor. Diese ist für den Bereich Erziehungswissenschaften zuständig, in dem Schavan vor 33 Jahren promoviert hatte.
Anfang Mai 2012 hatte die Internetseite "schavanplag" erstmals den Vorwurf erhoben, Schavan habe ihre Doktorarbeit teils auf Plagiaten aufgebaut. Im Laufe der Zeit listeten unbekannte Blogger mehrere Stellen aus der über 350 Seiten langen Dissertation "Person und Gewissen" auf.
Schritt 1: Verfahren zur Überprüfung der Doktorarbeit
Die Uni Düsseldorf leitete daraufhin umgehend ein Verfahren zur Überprüfung der Arbeit ein. Der Dekan der Philosophischen Fakultät beauftragte den Promotionsausschuss mit dem Vorgang. In dieser siebenköpfigen Kommission sitzen neben dem Ausschussvorsitzenden noch drei Professoren, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter und ein Vertreter der Studenten.
Ausschussvorsitzender ist der Professor für Jüdische Studien, Stefan Rohrbacher. Von ihm stammt der Bericht, der im Herbst an die Öffentlichkeit gelangt war und in dem Schavan eine "leitende Täuschungsabsicht" vorgeworfen wird.
Schritt 2: Promotionsausschuss spricht Empfehlung aus
In einem zweiten Schritt befasste sich der Promotionsausschuss intensiv und gemeinsam mit dem Fall. Laut Medienberichten reichte Schavan eine umfassende schriftliche Stellungnahme ein. Nach Abschluss seiner Überprüfungen verfasste der Ausschuss eine einstimmige Empfehlung an den Fakultätsrat: die Einleitung eines Verfahrens zur Aberkennung des Doktortitels.
Schritt 3: Fakultätsrat trifft Entscheidung
Der Fall liegt nun beim Fakultätsrat. Ihm gehören gewählte Mitglieder der Gruppen der Hochschullehrer, der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden an. Den Vorsitz des 15-köpfiges Rats hat der Dekan der Philosophischen Fakultät, Bruno Bleckmann.
Der Fakultätsrat allein kann entscheiden, ob ein Verfahren gegen jemanden eingeleitet und tatsächlich der Doktortitel entzogen wird. Ersteres ist im Fall Schavan nun geschehen. Wie lange sich dieses Verfahren hinzieht, lässt sich nicht abschätzen. Wird die Promotionsleistung am Ende für ungültig erklärt und der Doktortitel entzogen, kann Schavan dagegen beim Verwaltungsgericht klagen. Ansonsten ist der Titel weg.